Instal­la­ti­on von Brand­mel­de­an­la­gen (BMA) nach din 14675

Seit Novem­ber 2003 gilt die aktu­el­le Fas­sung der DIN-Norm 14675. Hier­zu kann gesagt wer­den, dass die­se Norm sich opti­mal durch­ge­setzt hat und von den Behör­den bei der gefor­der­ten Instal­la­ti­on der Brand­mel­de­an­la­gen mit einer Schal­tung auf die Leit­stel­le der Feu­er­wehr die Ein­hal­tung der Norm unbe­dingt gefor­dert wird. Die Feu­er­weh­ren aller Bun­des­län­der for­dern die Ein­hal­tung die­ser Norm bei Anschluss einer Brand­mel­de­an­la­ge (BMA) an die zustän­di­ge Feuerwehr.

Oft­mals aber sind in der Pra­xis noch immer Unter­neh­men zu fin­den, denen die Norm und wei­te­re wich­ti­ge bau­recht­li­che Kennt­nis­se nicht bekannt sind und die bei den nöti­gen Abnah­men in erheb­li­che Pro­ble­me gera­ten. Meis­tens wer­den noch heu­te im Rah­men von Leis­tungs­be­schrei­bun­gen der BMA-Instal­la­ti­on Leis­tun­gen zum Ver­än­dern, Erwei­tern oder Errich­ten von der recht­lich gefor­der­ten Brand­mel­de­an­la­ge mit einer Schal­tung auf eine Leit­stel­le der Feu­er­wehr vorgeschrieben.

Die Grund­la­gen der DIN-Norm 14675

Oft­mals stellt sich die Fra­ge, was bei der Kon­zep­ti­on, Pla­nung und Über­wa­chung der Brand­mel­de­an­la­ge beach­tet wer­den muss. Die Pha­sen für die Errich­tung, Pla­nung und den Betrieb der BMA sind in der DIN 14675 definiert.

Eine Brand­mel­de­an­la­ge (BMA) nach der gel­ten­den DIN ist in der Regel eine bau­recht­li­che Auf­la­ge für die Ver­wen­dung eines Gebäu­des und erklärt die Orga­ni­sa­ti­on sowie den Auf­bau für die Brand­mel­de­an­la­ge für die gewerb­li­che Ver­wen­dung oder gewerb­li­che Wohn­be­rei­che wie bei­spiels­wei­se Altenheime.

Die Brand­mel­de­an­la­ge besteht aus einem Auf­bau ver­schie­de­ner Anla­gen­tei­len und Bau­grup­pen. Die moder­ne Brand­mel­de­an­la­ge ist ein Bus-ver­netz­tes Sys­tem mit Sen­so­ren, Ein- und Aus­gangs­be­stand­tei­len, Mel­dern, akus­ti­schen und opti­schen Alarm­ein­rich­tun­gen und mit der zen­tra­len Leit­stel­le, der Brandmeldezentrale.
Das Bedeu­tends­te ist der falsch­alarm- und stö­rungs­freie Betrieb die­ses Sys­tems. Hier­bei legen die Unter­neh­men meis­tens ein beson­de­res Augen­merk auf die ordent­li­che Brand­mel­de­an­la­gen-Instal­la­ti­on und die kor­rek­te Wahl der Mel­der, wobei auch die Norm der opti­sche Rauch­mel­der anzu­wen­den ist.

Wenn ein sol­cher Ein­satz nicht mög­lich ist, dann bie­tet die Tech­nik eine Viel­zahl von Mel­dern an, wel­che für den ein­zel­nen Ein­satz­be­reich zweck­mä­ßig sind.
So ist zum Bei­spiel in einer Küche mit viel Dampf und Rauch zu rech­nen, ohne dass dabei eine Brand­ge­fahr besteht. Ein opti­scher Rauch­mel­der kann hier den Alarm sofort aus­lö­sen. Daher wer­den hier soge­nann­te Wär­me­mel­der benutzt, wel­che nach dem Maxi­mal- oder nach dem Dif­fe­ren­zi­al­prin­zip (Ther­mo­dif­fe­ren­zi­al­mel­der) arbei­ten. Mel­der für spe­zi­el­le Anwen­dun­gen wie bei­spiels­wei­se Rauch­an­saug­sys­te­me für die Volu­men­kon­trol­le von Räu­men, linea­re Rauch­mel­der in Werk­hal­len, linea­re Wär­me­mel­der in Tun­nel­be­rei­chen oder Flam­men­mel­der für äuße­re Berei­che run­den die Palet­te ab. Hier ist drs Welt­ring der pas­sen­de Ansprechpartner.

Wenn der sen­so­ri­sche Teil einer Anla­ge kon­sta­tiert hat, ist es an der Zeit, die Men­schen zur Flucht aus dem Gefah­ren­be­reich zu bewe­gen. So erfolgt dies am ein­fachs­ten mit Sire­nen, die in hin­rei­chen­der Stück­zahl und der ent­spre­chen­den Laut­stär­ke instal­liert sind. Wird davon aus­ge­gan­gen, dass der Sire­nen­alarm nicht als ein sol­cher erkannt wird, muss eine Sprach­alarm­an­la­ge ver­wen­det wer­den, wel­che die Men­schen mit einer auto­ma­ti­schen Sprach­an­sa­ge auf­for­dert, dass sie flüch­ten müs­sen. Wenn im ande­ren Fall ein lau­ter Alarm nicht funk­tio­niert, da die Men­schen in Panik sind oder es außer­dem zu einer Ver­un­si­che­rung kom­men kann, erfolgt der Alarm an das Per­so­nal oder über die Tele­fon­an­la­ge mit­hil­fe einer ESPA-Schnitt­stel­le Tele­fon- und der Brandmeldeanlage.

Die ent­spre­chen­de DIN-Vor­ga­be 14675 legt die Anfor­de­run­gen für den Betrieb und den Auf­bau von Anla­gen für die Feu­er­alar­mie­rung und die Brand­mel­dung in den Gebäu­den unter Berück­sich­ti­gung der feu­er­wehr­spe­zi­fi­schen und der bau­recht­li­chen Anfor­de­run­gen fest. Somit gilt die­se Norm für den Betrieb und den Auf­bau von Anla­gen, die für den Schutz von Men­schen und Gegen­stän­den vor­ge­se­hen sind, also bei­spiels­wei­se für Brand­mel­de- und für Hausalarmanlagen.
Die Grö­ße und der Umfang der Anla­gen spielt hier­bei kei­ne Rol­le, denn die Anla­ge kann ledig­lich aus einem Hand­feu­er­mel­der zusam­men­ge­setzt sein oder aus eini­gen hun­dert Mel­dern mit oder ohne einen Anschluss für die zustän­di­ge Feuerwehr.

Ein bau­ord­nungs­recht­li­cher Anspruch nach der Brand­mel­de­an­la­ge kann sich außer­dem aus den gene­rell gel­ten­den Ver­fü­gun­gen erge­ben oder ist auf der Basis einer Ein­zel­fall­ent­schei­dung im Geneh­mi­gungs­be­scheid mit enthalten.

Daher soll­te grund­sätz­lich eine Kopie des Geneh­mi­gungs­be­schei­des für den Bau vom Auf­trag­ge­ber ange­for­dert wer­den und nach einer Prü­fung der Fest­le­gun­gen und Auf­la­gen und einer Klä­rung mög­li­cher Pro­ble­me und Fra­gen mit den zustän­di­gen Insti­tu­tio­nen wie TÜV oder Feu­er­wehr, TÜV zur Umset­zung der Instal­la­ti­on geschrit­ten werden.

Die DIN-Norm 14675 gilt gemein­sam mit den Nor­men der Rei­he DIN EN 54 sowie der Norm VDE 0833 Teil 2 und VDE 0833–2. Die­se kann nicht selbst­stän­dig ange­wen­det und betrach­tet werden.

Die DIN-Norm 14675 beschreibt außer der DIN VDE 0833–1 und ‑2 einem sach­ge­rech­ten Betrieb und der Brand­mel­de­an­la­ge, die den direk­ten Alarm der Feu­er­wehr aus­löst und die Tech­nik für den Schutz von Sach­wer­ten und Men­schen darstellt.

Mit­hil­fe der Brand­mel­de­an­la­ge wer­den die Brän­de früh erkannt, die Infor­ma­tio­nen hier­zu an die hel­fen­de Stel­le wei­ter­ge­ge­ben, Men­schen im Gebäu­de gewarnt und unter­schied­li­che Brand­schutz­ein­rich­tun­gen wie bei­spiels­wei­se die Ent­rie­ge­lung des Depots, das Anschal­ten von Blitz­leuch­ten und das Öff­nen der Wär­me- und Rauch­ab­zü­ge gesteuert.

Die Brand­mel­de­an­la­ge muss den sehr hohen Sicher­heits­an­for­de­run­gen nach dem aktu­el­len Stand der Tech­nik, d. h. DIN VDE 0833, DIN EN 54 sowie DIN 14675 für den sach­ge­rech­ten Betrieb und Auf­bau einer Brand­mel­de­an­la­ge erfül­len und so zu 100 Pro­zent zuver­läs­sig sein, da das Leben der Men­schen von die­ser abhängen.

Um die hohen Ansprü­che an die Sicher­heit zu erfül­len, set­zen die Unter­neh­men VdS-zer­ti­fi­zier­te Mel­de­sys­te­me ein, wel­che von den geschul­ten Tech­ni­kern nach den Nor­men, Her­stel­ler­vor­ga­ben und ande­ren Vor­schrif­ten instal­liert werden.

Sehr viel Sicher­heit kann durch eine stän­di­ge Instand­hal­tung der Brand­mel­de­sys­te­me erzielt wer­den. Die Anbie­ter füh­ren nach der Brand­mel­de­an­la­gen-Instal­la­ti­on Sys­tem-Updates und umfang­rei­che War­tungs- und Ser­vice­ar­bei­ten durch, um ein durch­gän­gi­ges und hohes Sicher­heits­ni­veau zu garantieren.

Die ver­ant­wort­li­chen Unter­neh­men sind nach der DIN-Norm 14675 zer­ti­fi­ziert. Nach Ablauf einer Über­gangs­frist konn­te die Brand­mel­de­an­la­ge mit einer Auf­schal­tung zur Feu­er­wehr ledig­lich noch von den zer­ti­fi­zier­ten Fach­un­ter­neh­men geplant, mon­tiert, pro­jek­tiert, in Betrieb genom­men und regel­mä­ßig instand­ge­hal­ten werden.

drs Weltring Brandmeldeanlagen Rauchmelder - Installation von Brandmeldeanlagen (BMA) nach din 14675

Die Funk­ti­on einer Brand­mel­de­an­la­ge nach der DIN 14675

Die Brand­mel­de­an­la­gen die­nen der Abwehr und Gefah­ren und deren Ver­mei­dung und neh­men hier­bei eine wich­ti­ge Rol­le im Rah­men der moder­nen Gebäu­de­tech­nik ein. Die­se die­nen der zei­ti­gen Brand­er­ken­nung und hel­fen dabei, mög­li­che Schä­den so nied­rig wie mög­lich zu hal­ten. Eine geeig­ne­te BMA-Instal­la­ti­on ist daher unumgänglich.

Je frü­her der Brand erkannt wird, umso eher kann die Eva­ku­ie­rung der Men­schen erfol­gen. Außer­dem zählt jede Sekun­de, um eine pas­sen­de Hil­fe leis­ten­de Stel­le und zugleich die Feu­er­wehr zu benach­rich­ti­gen. Außer der blo­ßen Infor­ma­ti­on ist eine Brand­mel­de­an­la­ge dazu in der Lage, die Brand­schutz­ein­rich­tun­gen zu steuern.

So kön­nen zum Bei­spiel die Brand­schutz­tü­ren und ‑Fens­ter bei Erken­nung des Bran­des auto­ma­tisch geschlos­sen wer­den. Zugleich wer­den die Tore auto­ma­tisch geöff­net, um den Ein­lass für die Feu­er­wehr zu gewähr­leis­ten. Für den Zutritt in das Gebäu­de wird eine geeig­ne­te Klap­pe für das Schlüs­sel­de­pot der Feu­er­wehr geöff­net und der Zugang zu den Lauf­kar­ten ermöglicht.

Die Inbe­trieb­nah­me der Rauch­ab­zugs­an­la­ge kann eben­falls von der Brand­mel­de­an­la­ge unver­meid­lich gesteu­ert wer­den. Je nach Anfor­de­rung kön­nen unter­schied­li­che Arten von Brand­mel­der ver­wen­det wer­den. Gebräuch­lich sind dabei opti­sche Rauch­mel­der, Wär­me­mel­der, Ioni­sa­ti­ons­rauch­mel­der oder Flammenmelder.

Die Brand­mel­der sind als Wäch­ter für die Mel­dung und die Ent­de­ckung eines Bran­des im frü­hes­ten Sta­di­um der Erschei­nung zustän­dig. Die­se wer­den ent­we­der durch die Stich- oder Ring­lei­tung gemein­sam sowie mit der Brand­mel­de­zen­tra­le ver­bun­den. Ver­schie­de­ne Mel­der-Arten kom­men dabei zum Einsatz.

Die Ioni­sa­ti­ons­rauch­mel­der sind auf­grund des wei­ten Ansprech­spek­trums die am meis­ten bekann­ten Mel­der zur früh­zei­ti­gen Erken­nung von Rauch.
Die opti­schen Rauch­mel­der haben den gro­ßen Vor­teil, dass die­se bei offe­nen Brän­den, Kunst­stoff­schwel­brän­den oder Brän­den von Flüs­sig­kei­ten mit Ent­wick­lung von Rauch beson­ders schnell reagieren.

Flam­men­mel­der sind immer dann sinn­voll, wenn im Fall des Bran­des gleich mit einer offe­nen Flam­me ohne eine Ent­wick­lung von Rauch zu rech­nen ist. Wär­me­mel­der kom­men zur Anwen­dung, wo als Kenn­grö­ße des Bran­des eine schnel­le Tem­pe­ra­tur­ent­wick­lung zu erwar­ten ist.

Neue­re Erkennt­nis­se haben die Durch­licht­rauch­mel­der her­aus­ge­bracht, wel­che nach dem Prin­zip des Ver­gleichs eines Mess­ka­nals für Rauch mit einem Refe­renz­ka­nal funktionieren.

Wich­tig sind eben­falls die von Hand zu bedie­nen­den Hand­feu­er­mel­der, wel­che nach der Ent­de­ckung des Bran­des durch die Men­schen betä­tigt werden.
Die Brand­mel­de­an­la­ge besteht gene­rell aus dezen­tra­len und zen­tra­len Kom­po­nen­ten. Die zen­tra­le Funk­ti­on nimmt dabei die Brand­mel­de­zen­tra­le ein. Die­se ist der bedeu­tends­te Bestand­teil der kom­plet­ten Anla­ge. Die Brand­mel­de­zen­tra­le nimmt alle Infor­ma­tio­nen der Sen­so­ren auf und kann die Maß­nah­men zur Brand­be­kämp­fung steu­ern und umsetzen.

In vie­len Län­dern ist es mitt­ler­wei­le not­wen­dig, Woh­nun­gen mit Rauch­mel­dern aus­zu­stat­ten. In den meis­ten Bun­des­län­dern Deutsch­lands sind sie bereits Pflicht (sie­he Rauch­mel­der-Instal­la­ti­ons­pflicht). Die­se Rauch­warn­mel­der (nach DIN 14676) sind klei­ne Brand­mel­de­an­la­gen bestehend aus einer Detek­ti­ons- und Meldeeinheit.

Wenn bau­recht­lich eine Brand­mel­de­an­la­ge vor­ge­schrie­ben ist, ist eine vier­tel­jähr­li­che Begut­ach­tung und jähr­li­che War­tungs­ar­beit mit even­tu­el­ler Repa­ra­tur erfor­der­lich. Die Prü­fung und etwa­ige Repa­ra­tur der Brand­mel­de­an­la­ge ist die wich­tigs­te und regel­mä­ßigs­te Maß­nah­me, um die Sicher­heit Ihrer Brand­mel­de­an­la­ge nach der Instal­la­ti­on zu gewährleisten.

Ist eine Brand­mel­de­an­la­ge an die Feu­er­wehr ange­schlos­sen, wird die­se nur dann von der Feu­er­wehr abge­nom­men, wenn ein War­tungs­ver­trag mit einem nach DIN-14675 zer­ti­fi­zier­ten Fach­be­trieb besteht. Sie füh­ren Inspektionen/Wartungen von Brand­mel­de­an­la­gen durch, so sind bei­spiels­wei­se War­tungs­leis­tung für Brand­mel­de­an­la­gen für Unter­neh­men ein Bat­te­rie­test oder Rauchmeldertest.

Brand­mel­de­sys­te­me müs­sen genau­so bei Strom­aus­fall funk­tio­nie­ren und dazu über eine Not­strom­ver­sor­gung ver­fü­gen. Die Mes­sung von Leerlaufstrom/Spannung und Last zeigt, ob die Bat­te­rie in Ord­nung ist. Bat­te­rien müs­sen nach Her­stel­ler­an­ga­ben aus­ge­tauscht wer­den (in der Regel alle 4 Jah­re)! Alle Mel­der, unab­hän­gig ob auto­ma­ti­sche oder manu­el­le Mel­der wie Rauch­mel­der und Druck­knopf­mel­der, soll­ten min­des­tens ein­mal jähr­lich über­prüft werden.

Der Vor­teil einer Brand­mel­de­an­la­ge besteht dar­in, dass ein Brand unge­bun­den von der Anwe­sen­heit von Per­so­nen früh­zei­tig erkannt und Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den kön­nen. So kön­nen die von der Brand­mel­de­an­la­ge alar­mier­ten Indi­vi­du­en schnell ein­grei­fen und even­tu­ell ein Feu­er sofort löschen. An Schlaf­plät­zen (zum Bei­spiel in Hotels) kann ein Brand­mel­der in Kom­bi­na­ti­on mit einem Alarm ein wich­ti­ger Per­so­nen­schutz sein.

Die Norm für die Instal­la­ti­on und den Betrieb von Brand­mel­de­an­la­gen ist die DIN-14675. Sie beschreibt die Min­dest­an­for­de­run­gen an eine Brand­mel­de­an­la­ge sowie wei­te­re Ver­ant­wort­lich­kei­ten des Betrei­bers. Er soll bei­spiels­wei­se mit­hel­fen, die Orga­ni­sa­ti­on des Alarms mit­zu­be­stim­men. Dazu gehört, dass die Ver­ant­wort­lich­kei­ten der Mit­ar­bei­ter für das Fir­men­ge­bäu­de defi­niert sind, inklu­si­ve Vor­keh­run­gen für eine eigen­stän­di­ge Brandbekämpfung.

Auch bei einem Betrei­ber, der die Prü­fung und War­tung von Brand­mel­de­tech­nik dele­giert hat, muss es min­des­tens eine geschul­te Per­son geben, die die Anla­ge bedie­nen kann. Sie soll­te wis­sen, wann der War­tungs­tech­ni­ker zu infor­mie­ren ist. Dies ist der Fall, wenn es zu einem Aus­fall kommt oder wenn eine Nut­zungs­än­de­rung erwar­tet wird. Moder­ne Brand­mel­de­tech­nik ist bei regel­mä­ßi­ger und kor­rek­ter Kon­trol­le und War­tung äußerst fehlertolerant.

Was ist was…

Manu­el­le Brand­mel­der wer­den für anwe­sen­de Per­so­nen gut sicht­bar und frei zugäng­lich an Stel­len ange­bracht, in denen durch Rauch und Feu­er Gefahr für Men­schen droht. Der Alarm wird per Hand ausgelöst.

Auto­ma­ti­sche Brand­mel­der / Sen­so­ren wer­den den räum­li­chen Gege­ben­hei­ten vor Ort ange­passt. Die 100% zuver­läs­si­ge Detek­ti­on von ent­ste­hen­den Brän­den – unter Ver­mei­dung von Fehl­alar­men – ist die Her­aus­for­de­rung bei der Errich­tung der Anlagen.

Je nach Objekt­grö­ße wer­den die Mel­der und Sen­so­ren mit­tels eines stan­dar­di­sier­ten Netz­werks an betriebs­in­ter­ne Brand­mel­de­zen­tra­len oder an eine exter­ne Not­ruf- Ser­vice­leit­stel­le ange­schlos­sen. Von dort aus wer­den ange­mes­se­ne Sofort­maß­nah­men zur Scha­dens­mi­ni­mie­rung eingeleitet.

Sie haben Fragen?

Wir bera­ten Sie ger­ne in einem per­sön­li­chen Gespräch.

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Wel­che Vor­tei­le bie­tet der Ein­satz einer Brandmeldeanlage?

Die Brand­mel­de­an­la­ge sorgt für die früh­zei­ti­ge Erken­nung von Feu­er und Rauch und der Ein­lei­tung der erfor­der­li­chen Feu­er­lösch­maß­nah­men. Damit tra­gen sie nicht nur zur Erhö­hung des Per­so­nen­schut­zes bei, son­dern kön­nen auch Sach­schä­den durch Brän­de reduzieren.

Wich­ti­ge Punk­te dabei sind:

  • Früh­war­nung trägt wesent­lich zum Per­so­nen­schutz bei

  • Brand­früh­erken­nung, unab­hän­gig von der Anwe­sen­heit von Personen

  • Beschleu­nig­ter Beginn der Löscharbeiten

  • Redu­zie­rung von Fehlalarmen

  • Ver­si­che­run­gen beloh­nen ihren Ein­satz oft mit Prämienrabatten

Die Früh­erken­nung eines Bran­des ist sowohl für die Gefähr­dung von Per­so­nen als auch für den ver­ur­sach­ten Scha­den ent­schei­dend. Mit pro­fes­sio­nel­ler Brand­mel­de­tech­nik kön­nen recht­zei­tig Maß­nah­men zur Loka­li­sie­rung des Bran­des ergrif­fen wer­den. Dies erleich­tert erheb­lich den Zugang für die Feu­er­wehr und Lösch­maß­nah­men kön­nen frü­her ein­ge­lei­tet werden.

Ohne den Ein­satz einer Brand­mel­de­an­la­ge wird ein Brand in der Ent­wick­lungs­pha­se nur sehr sel­ten und meist zufäl­lig ent­deckt. Wenn bereits Flam­men oder dicke Rauch­wol­ken aus dem Gebäu­de zie­hen, ist das effek­ti­ve und effi­zi­en­te Löschen des Feu­ers sehr schwie­rig. Eine auto­ma­ti­sche Brand­mel­de­an­la­ge mit ange­schlos­se­ner akus­ti­scher Alarm­an­la­ge erkennt Brän­de früh­zei­tig. Sie alar­miert Per­so­nen im Gebäu­de und steu­ert auto­ma­tisch die Feu­er­lösch- und War­tungs­ge­rä­te. Außer­dem alar­miert es die Feu­er­wehr oder ande­re Ret­tungs­diens­te und loka­li­siert den Gefahrenbereich.

Brand­mel­de­sys­te­me wie bei­spiels­wei­se von Welt­ring bestehen aus auto­ma­ti­schen Brand­mel­dern, Über­tra­gungs­sys­te­men, Alarm­sys­te­men und Feu­er­leit­sys­te­men. Feu­er­alarm­sys­te­me erken­nen Brän­de früh­zei­tig und alar­mie­ren alle im Gebäu­de befind­li­chen Per­so­nen sowie die Feu­er­wehr. Brand­mel­de­sys­te­me steu­ern Brand­schutz­an­la­gen und schüt­zen Mensch und Eigen­tum, müs­sen jedoch rich­tig geplant und instal­liert wer­den. Das Über­prü­fen die­ser Anla­gen ist für den Brand­schutz von höchs­ter Bedeutung.

drs WELT­RING

Sicher­heits­lö­sun­gen aus einer Hand