Installation von Brandmeldeanlagen (BMA) nach din 14675
Seit November 2003 gilt die aktuelle Fassung der DIN-Norm 14675. Hierzu kann gesagt werden, dass diese Norm sich optimal durchgesetzt hat und von den Behörden bei der geforderten Installation der Brandmeldeanlagen mit einer Schaltung auf die Leitstelle der Feuerwehr die Einhaltung der Norm unbedingt gefordert wird. Die Feuerwehren aller Bundesländer fordern die Einhaltung dieser Norm bei Anschluss einer Brandmeldeanlage (BMA) an die zuständige Feuerwehr.
Oftmals aber sind in der Praxis noch immer Unternehmen zu finden, denen die Norm und weitere wichtige baurechtliche Kenntnisse nicht bekannt sind und die bei den nötigen Abnahmen in erhebliche Probleme geraten. Meistens werden noch heute im Rahmen von Leistungsbeschreibungen der BMA-Installation Leistungen zum Verändern, Erweitern oder Errichten von der rechtlich geforderten Brandmeldeanlage mit einer Schaltung auf eine Leitstelle der Feuerwehr vorgeschrieben.
Die Grundlagen der DIN-Norm 14675
Oftmals stellt sich die Frage, was bei der Konzeption, Planung und Überwachung der Brandmeldeanlage beachtet werden muss. Die Phasen für die Errichtung, Planung und den Betrieb der BMA sind in der DIN 14675 definiert.
Eine Brandmeldeanlage (BMA) nach der geltenden DIN ist in der Regel eine baurechtliche Auflage für die Verwendung eines Gebäudes und erklärt die Organisation sowie den Aufbau für die Brandmeldeanlage für die gewerbliche Verwendung oder gewerbliche Wohnbereiche wie beispielsweise Altenheime.
Die Brandmeldeanlage besteht aus einem Aufbau verschiedener Anlagenteilen und Baugruppen. Die moderne Brandmeldeanlage ist ein Bus-vernetztes System mit Sensoren, Ein- und Ausgangsbestandteilen, Meldern, akustischen und optischen Alarmeinrichtungen und mit der zentralen Leitstelle, der Brandmeldezentrale.
Das Bedeutendste ist der falschalarm- und störungsfreie Betrieb dieses Systems. Hierbei legen die Unternehmen meistens ein besonderes Augenmerk auf die ordentliche Brandmeldeanlagen-Installation und die korrekte Wahl der Melder, wobei auch die Norm der optische Rauchmelder anzuwenden ist.
Wenn ein solcher Einsatz nicht möglich ist, dann bietet die Technik eine Vielzahl von Meldern an, welche für den einzelnen Einsatzbereich zweckmäßig sind.
So ist zum Beispiel in einer Küche mit viel Dampf und Rauch zu rechnen, ohne dass dabei eine Brandgefahr besteht. Ein optischer Rauchmelder kann hier den Alarm sofort auslösen. Daher werden hier sogenannte Wärmemelder benutzt, welche nach dem Maximal- oder nach dem Differenzialprinzip (Thermodifferenzialmelder) arbeiten. Melder für spezielle Anwendungen wie beispielsweise Rauchansaugsysteme für die Volumenkontrolle von Räumen, lineare Rauchmelder in Werkhallen, lineare Wärmemelder in Tunnelbereichen oder Flammenmelder für äußere Bereiche runden die Palette ab. Hier ist drs Weltring der passende Ansprechpartner.
Wenn der sensorische Teil einer Anlage konstatiert hat, ist es an der Zeit, die Menschen zur Flucht aus dem Gefahrenbereich zu bewegen. So erfolgt dies am einfachsten mit Sirenen, die in hinreichender Stückzahl und der entsprechenden Lautstärke installiert sind. Wird davon ausgegangen, dass der Sirenenalarm nicht als ein solcher erkannt wird, muss eine Sprachalarmanlage verwendet werden, welche die Menschen mit einer automatischen Sprachansage auffordert, dass sie flüchten müssen. Wenn im anderen Fall ein lauter Alarm nicht funktioniert, da die Menschen in Panik sind oder es außerdem zu einer Verunsicherung kommen kann, erfolgt der Alarm an das Personal oder über die Telefonanlage mithilfe einer ESPA-Schnittstelle Telefon- und der Brandmeldeanlage.
Die entsprechende DIN-Vorgabe 14675 legt die Anforderungen für den Betrieb und den Aufbau von Anlagen für die Feueralarmierung und die Brandmeldung in den Gebäuden unter Berücksichtigung der feuerwehrspezifischen und der baurechtlichen Anforderungen fest. Somit gilt diese Norm für den Betrieb und den Aufbau von Anlagen, die für den Schutz von Menschen und Gegenständen vorgesehen sind, also beispielsweise für Brandmelde- und für Hausalarmanlagen.
Die Größe und der Umfang der Anlagen spielt hierbei keine Rolle, denn die Anlage kann lediglich aus einem Handfeuermelder zusammengesetzt sein oder aus einigen hundert Meldern mit oder ohne einen Anschluss für die zuständige Feuerwehr.
Ein bauordnungsrechtlicher Anspruch nach der Brandmeldeanlage kann sich außerdem aus den generell geltenden Verfügungen ergeben oder ist auf der Basis einer Einzelfallentscheidung im Genehmigungsbescheid mit enthalten.
Daher sollte grundsätzlich eine Kopie des Genehmigungsbescheides für den Bau vom Auftraggeber angefordert werden und nach einer Prüfung der Festlegungen und Auflagen und einer Klärung möglicher Probleme und Fragen mit den zuständigen Institutionen wie TÜV oder Feuerwehr, TÜV zur Umsetzung der Installation geschritten werden.
Die DIN-Norm 14675 gilt gemeinsam mit den Normen der Reihe DIN EN 54 sowie der Norm VDE 0833 Teil 2 und VDE 0833–2. Diese kann nicht selbstständig angewendet und betrachtet werden.
Die DIN-Norm 14675 beschreibt außer der DIN VDE 0833–1 und ‑2 einem sachgerechten Betrieb und der Brandmeldeanlage, die den direkten Alarm der Feuerwehr auslöst und die Technik für den Schutz von Sachwerten und Menschen darstellt.
Mithilfe der Brandmeldeanlage werden die Brände früh erkannt, die Informationen hierzu an die helfende Stelle weitergegeben, Menschen im Gebäude gewarnt und unterschiedliche Brandschutzeinrichtungen wie beispielsweise die Entriegelung des Depots, das Anschalten von Blitzleuchten und das Öffnen der Wärme- und Rauchabzüge gesteuert.
Die Brandmeldeanlage muss den sehr hohen Sicherheitsanforderungen nach dem aktuellen Stand der Technik, d. h. DIN VDE 0833, DIN EN 54 sowie DIN 14675 für den sachgerechten Betrieb und Aufbau einer Brandmeldeanlage erfüllen und so zu 100 Prozent zuverlässig sein, da das Leben der Menschen von dieser abhängen.
Um die hohen Ansprüche an die Sicherheit zu erfüllen, setzen die Unternehmen VdS-zertifizierte Meldesysteme ein, welche von den geschulten Technikern nach den Normen, Herstellervorgaben und anderen Vorschriften installiert werden.
Sehr viel Sicherheit kann durch eine ständige Instandhaltung der Brandmeldesysteme erzielt werden. Die Anbieter führen nach der Brandmeldeanlagen-Installation System-Updates und umfangreiche Wartungs- und Servicearbeiten durch, um ein durchgängiges und hohes Sicherheitsniveau zu garantieren.
Die verantwortlichen Unternehmen sind nach der DIN-Norm 14675 zertifiziert. Nach Ablauf einer Übergangsfrist konnte die Brandmeldeanlage mit einer Aufschaltung zur Feuerwehr lediglich noch von den zertifizierten Fachunternehmen geplant, montiert, projektiert, in Betrieb genommen und regelmäßig instandgehalten werden.
Die Funktion einer Brandmeldeanlage nach der DIN 14675
Die Brandmeldeanlagen dienen der Abwehr und Gefahren und deren Vermeidung und nehmen hierbei eine wichtige Rolle im Rahmen der modernen Gebäudetechnik ein. Diese dienen der zeitigen Branderkennung und helfen dabei, mögliche Schäden so niedrig wie möglich zu halten. Eine geeignete BMA-Installation ist daher unumgänglich.
Je früher der Brand erkannt wird, umso eher kann die Evakuierung der Menschen erfolgen. Außerdem zählt jede Sekunde, um eine passende Hilfe leistende Stelle und zugleich die Feuerwehr zu benachrichtigen. Außer der bloßen Information ist eine Brandmeldeanlage dazu in der Lage, die Brandschutzeinrichtungen zu steuern.
So können zum Beispiel die Brandschutztüren und ‑Fenster bei Erkennung des Brandes automatisch geschlossen werden. Zugleich werden die Tore automatisch geöffnet, um den Einlass für die Feuerwehr zu gewährleisten. Für den Zutritt in das Gebäude wird eine geeignete Klappe für das Schlüsseldepot der Feuerwehr geöffnet und der Zugang zu den Laufkarten ermöglicht.
Die Inbetriebnahme der Rauchabzugsanlage kann ebenfalls von der Brandmeldeanlage unvermeidlich gesteuert werden. Je nach Anforderung können unterschiedliche Arten von Brandmelder verwendet werden. Gebräuchlich sind dabei optische Rauchmelder, Wärmemelder, Ionisationsrauchmelder oder Flammenmelder.
Die Brandmelder sind als Wächter für die Meldung und die Entdeckung eines Brandes im frühesten Stadium der Erscheinung zuständig. Diese werden entweder durch die Stich- oder Ringleitung gemeinsam sowie mit der Brandmeldezentrale verbunden. Verschiedene Melder-Arten kommen dabei zum Einsatz.
Die Ionisationsrauchmelder sind aufgrund des weiten Ansprechspektrums die am meisten bekannten Melder zur frühzeitigen Erkennung von Rauch.
Die optischen Rauchmelder haben den großen Vorteil, dass diese bei offenen Bränden, Kunststoffschwelbränden oder Bränden von Flüssigkeiten mit Entwicklung von Rauch besonders schnell reagieren.
Flammenmelder sind immer dann sinnvoll, wenn im Fall des Brandes gleich mit einer offenen Flamme ohne eine Entwicklung von Rauch zu rechnen ist. Wärmemelder kommen zur Anwendung, wo als Kenngröße des Brandes eine schnelle Temperaturentwicklung zu erwarten ist.
Neuere Erkenntnisse haben die Durchlichtrauchmelder herausgebracht, welche nach dem Prinzip des Vergleichs eines Messkanals für Rauch mit einem Referenzkanal funktionieren.
Wichtig sind ebenfalls die von Hand zu bedienenden Handfeuermelder, welche nach der Entdeckung des Brandes durch die Menschen betätigt werden.
Die Brandmeldeanlage besteht generell aus dezentralen und zentralen Komponenten. Die zentrale Funktion nimmt dabei die Brandmeldezentrale ein. Diese ist der bedeutendste Bestandteil der kompletten Anlage. Die Brandmeldezentrale nimmt alle Informationen der Sensoren auf und kann die Maßnahmen zur Brandbekämpfung steuern und umsetzen.
In vielen Ländern ist es mittlerweile notwendig, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. In den meisten Bundesländern Deutschlands sind sie bereits Pflicht (siehe Rauchmelder-Installationspflicht). Diese Rauchwarnmelder (nach DIN 14676) sind kleine Brandmeldeanlagen bestehend aus einer Detektions- und Meldeeinheit.
Wenn baurechtlich eine Brandmeldeanlage vorgeschrieben ist, ist eine vierteljährliche Begutachtung und jährliche Wartungsarbeit mit eventueller Reparatur erforderlich. Die Prüfung und etwaige Reparatur der Brandmeldeanlage ist die wichtigste und regelmäßigste Maßnahme, um die Sicherheit Ihrer Brandmeldeanlage nach der Installation zu gewährleisten.
Ist eine Brandmeldeanlage an die Feuerwehr angeschlossen, wird diese nur dann von der Feuerwehr abgenommen, wenn ein Wartungsvertrag mit einem nach DIN-14675 zertifizierten Fachbetrieb besteht. Sie führen Inspektionen/Wartungen von Brandmeldeanlagen durch, so sind beispielsweise Wartungsleistung für Brandmeldeanlagen für Unternehmen ein Batterietest oder Rauchmeldertest.
Brandmeldesysteme müssen genauso bei Stromausfall funktionieren und dazu über eine Notstromversorgung verfügen. Die Messung von Leerlaufstrom/Spannung und Last zeigt, ob die Batterie in Ordnung ist. Batterien müssen nach Herstellerangaben ausgetauscht werden (in der Regel alle 4 Jahre)! Alle Melder, unabhängig ob automatische oder manuelle Melder wie Rauchmelder und Druckknopfmelder, sollten mindestens einmal jährlich überprüft werden.
Der Vorteil einer Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand ungebunden von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden können. So können die von der Brandmeldeanlage alarmierten Individuen schnell eingreifen und eventuell ein Feuer sofort löschen. An Schlafplätzen (zum Beispiel in Hotels) kann ein Brandmelder in Kombination mit einem Alarm ein wichtiger Personenschutz sein.
Die Norm für die Installation und den Betrieb von Brandmeldeanlagen ist die DIN-14675. Sie beschreibt die Mindestanforderungen an eine Brandmeldeanlage sowie weitere Verantwortlichkeiten des Betreibers. Er soll beispielsweise mithelfen, die Organisation des Alarms mitzubestimmen. Dazu gehört, dass die Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter für das Firmengebäude definiert sind, inklusive Vorkehrungen für eine eigenständige Brandbekämpfung.
Auch bei einem Betreiber, der die Prüfung und Wartung von Brandmeldetechnik delegiert hat, muss es mindestens eine geschulte Person geben, die die Anlage bedienen kann. Sie sollte wissen, wann der Wartungstechniker zu informieren ist. Dies ist der Fall, wenn es zu einem Ausfall kommt oder wenn eine Nutzungsänderung erwartet wird. Moderne Brandmeldetechnik ist bei regelmäßiger und korrekter Kontrolle und Wartung äußerst fehlertolerant.
Was ist was…
Welche Vorteile bietet der Einsatz einer Brandmeldeanlage?
Die Brandmeldeanlage sorgt für die frühzeitige Erkennung von Feuer und Rauch und der Einleitung der erforderlichen Feuerlöschmaßnahmen. Damit tragen sie nicht nur zur Erhöhung des Personenschutzes bei, sondern können auch Sachschäden durch Brände reduzieren.
Wichtige Punkte dabei sind:
Die Früherkennung eines Brandes ist sowohl für die Gefährdung von Personen als auch für den verursachten Schaden entscheidend. Mit professioneller Brandmeldetechnik können rechtzeitig Maßnahmen zur Lokalisierung des Brandes ergriffen werden. Dies erleichtert erheblich den Zugang für die Feuerwehr und Löschmaßnahmen können früher eingeleitet werden.
Ohne den Einsatz einer Brandmeldeanlage wird ein Brand in der Entwicklungsphase nur sehr selten und meist zufällig entdeckt. Wenn bereits Flammen oder dicke Rauchwolken aus dem Gebäude ziehen, ist das effektive und effiziente Löschen des Feuers sehr schwierig. Eine automatische Brandmeldeanlage mit angeschlossener akustischer Alarmanlage erkennt Brände frühzeitig. Sie alarmiert Personen im Gebäude und steuert automatisch die Feuerlösch- und Wartungsgeräte. Außerdem alarmiert es die Feuerwehr oder andere Rettungsdienste und lokalisiert den Gefahrenbereich.
Brandmeldesysteme wie beispielsweise von Weltring bestehen aus automatischen Brandmeldern, Übertragungssystemen, Alarmsystemen und Feuerleitsystemen. Feueralarmsysteme erkennen Brände frühzeitig und alarmieren alle im Gebäude befindlichen Personen sowie die Feuerwehr. Brandmeldesysteme steuern Brandschutzanlagen und schützen Mensch und Eigentum, müssen jedoch richtig geplant und installiert werden. Das Überprüfen dieser Anlagen ist für den Brandschutz von höchster Bedeutung.
drs WELTRING
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