Die War­tung von Alarm­an­la­gen in Betrie­ben und Unternehmen

In Deutsch­land gibt es vie­le Haus­ein­brü­che, vor allem in den letz­ten Jah­ren in Ver­bin­dung mit einer recht gerin­gen Auf­klä­rungs­quo­te. So sind die Haus­be­sit­zer aus die­sem Grund ange­hal­ten, das eige­ne Heim zu schüt­zen. Auch in Unter­neh­men ist dies von Bedeutung.
Umfas­sen­de Alarm­an­la­gen eine gute Absi­che­rung gegen Ein­brü­che, jedoch nur dann, wenn die­se funk­tio­nie­ren. Die Alarm­tech­nik ist auf Bestand­tei­le wie Funk und Bat­te­rie ange­wie­sen. Fal­len die­se Kom­po­nen­ten aus, wird dies meis­tens erst im Ver­sa­gens­fall deutlich.
Die aus­fall­si­che­re Funk­ti­on einer Alarm­vor­rich­tung ist essen­zi­ell, um den durch­ge­hen­den Schutz eines Objek­tes zu garan­tie­ren. Ob im nor­ma­len Betriebs­ab­lauf oder in Aus­nah­me­si­tua­tio­nen wie ein Netz- oder Strom­aus­fall, die Alarm­vor­rich­tung muss in Unter­neh­men die­se kri­ti­schen Situa­tio­nen beherr­schen können.
Alarm­an­la­gen sind wie die ande­ren Bestand­tei­le der Haus­tech­nik von einem tech­ni­schen Ver­schleiß bedroht. Dies Ein­bruchs- und Feu­er­mel­der sind nutz­los, wenn die­se nach Jah­ren der Stand­by­funk­ti­on nur eine Deko­ra­ti­on gewor­den sind.
Vor allem eine ver­al­te­te Tech­nik stellt die Funk­ti­on meis­tens ohne Rück­mel­dung ein, nur des­halb ist eine regel­mä­ßi­ge War­tung wich­tig. Auch eine neue­re Tech­nik ist nicht vor den Aus­fäl­len sicher.

Wer eine gute Alarm­vor­rich­tung besitzt, denkt meis­tens, dass mit der Instal­la­ti­on und Anschaf­fung aus­ge­sorgt ist. Dass aber die Prü­fung ein genau­so wich­ti­ger Aspekt ist, wenn die Sicher­heit garan­tiert sein soll, geht bei vie­len Besit­zern unter. Die Exper­ten in den Sicher­heits­un­ter­neh­men geben hier­zu vie­le Hin­wei­se, wie eine regel­mä­ßi­ge und fach­ge­rech­te Über­prü­fung der Tech­nik die Sicher­heit des Unter­neh­mens ver­bes­sern kann.

Die Angst vor Gebäu­de­ein­brü­chen in den Betrie­ben steigt seit Jah­ren ste­tig an und damit zugleich das Bedürf­nis nach einer dau­er­haf­ten Sicher­heits­tech­nik. Die Auf­klä­rungs­quo­te sol­cher Ein­brü­che ist recht nied­rig, wes­halb die Mana­ger ange­hal­ten sind, zur Prä­ven­ti­on der Ein­brü­che bei­zu­tra­gen. Eine rich­ti­ge Alarm­vor­rich­tung bie­tet in Zusam­men­hang mit wei­te­ren Sicher­heits­tech­ni­ken einen sehr guten Schutz, jedoch auch nur, wenn die­se ord­nungs­ge­mäß arbei­tet. Fällt nur eine der Kom­po­nen­ten, wie zum Bei­spiel die Funk­an­la­ge aus, ist die Sicher­heit des Unter­neh­mens nicht mehr garan­tiert. Ein aus­fall­si­che­rer Betrieb wäh­rend des nor­ma­len Betriebs und auch in Aus­nah­me­si­tua­tio­nen ist bedeu­tend, um kri­ti­sche Situa­tio­nen und einen dau­ern­den Objekt­schutz sichern zu können.

Ein tech­ni­scher Ver­schleiß kann die Alarm­sys­te­me zugleich stark bedro­hen. Der stän­di­ge Stand­by-Betrieb degra­diert vor allem die älte­re Tech­nik, da nach Jah­ren die­ser Nicht-Benut­zung der Ver­schleiß ein­setzt. Wenn die Tech­nik den Ablauf ein­stellt, geschieht dies meis­tens ohne Rück­mel­dung. Vor allem bei älte­ren tech­ni­schen Gerä­ten ist mit Män­geln zu rech­nen, wel­che mög­li­cher­wei­se nicht gemel­det wer­den. So sind die War­tun­gen des­halb anzu­ra­ten, um die­se Aus­fäl­le zu vermeiden.

Funk­tio­na­li­tät der Alarmanlagen

An den Wochen­en­den sind die Unter­neh­mens­ge­bäu­de in einem Gewer­be­ge­biet meis­tens nicht in Betrieb. Eine gute Alarm­an­la­ge soll in die­ser Zeit vor Ein­brü­chen schüt­zen. Nach etwa vier Betriebs­jah­ren ist aller­dings der Aus­tausch der Alarm­mel­der nötig. Ein sol­ches Defi­zit hät­te durch eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung in der Zeit der Ver­wen­dung ent­deckt und beho­ben wer­den kön­nen. So ist der nächs­te Ein­bruch nur noch eine Fra­ge der Zeit.
Damit ein Gebäu­de – egal ob Pri­vat­haus oder Gewer­be­räu­me – effek­tiv geschützt wer­den, ist es beach­tens­wert, dass das Alarm­sys­tem ein­wand­frei betrie­ben wird. Dies ist außer der sach­ge­mä­ßen Nut­zung und Bedie­nung zu einem gro­ßen Teil von der Sicher­heits­tech­nik abhän­gig, die instal­liert ist. Nur dann, wenn die Pro­gram­mie­rung, alle Bau­tei­le und die Bedie­nung durch die Anwen­der sehr gut zusam­men­spie­len, kann garan­tiert wer­den, dass die Anla­ge selbst im Alarm­fall sehr gut schützt. Egal ob im Alarm­fall im Stan­dard­be­trieb, oder in Aus­nah­me­si­tua­tio­nen, wie bei Strom­aus­fall oder Mani­pu­la­ti­on: Die Funk­ti­on der Alarm­vor­rich­tung ist auf jeden Fall wichtig.

Die zuge­stimm­te Pro­gram­mie­rung einer Alarm­vor­rich­tung über­nimmt meis­tens eine Elek­tro­fach­kraft in aller Regel direkt bei der Instal­la­ti­on und stellt dazu die Funk­ti­on her. Die Schu­lung und die Ein­wei­sung der Nut­zer wird über den Betrei­ber der Anla­ge oder den jewei­li­gen Fach­be­trieb gewähr­leis­tet. Hier­durch wer­den Feh­ler bei der Bedie­nung ver­mie­den und die Anwen­der wer­den zur selbst­stän­di­gen Bedie­nung befä­higt. Eine fort­dau­ern­de Funk­tio­na­li­tät der kom­plet­ten Anlagen­tech­nik wird über die regel­mä­ßi­ge Ein­wei­sung und, den direk­ten Aus­tausch defek­ter Bau­tei­le und eine stän­di­ge Über­prü­fung garantiert.

Was ist was…

Außen­haut­si­che­rung gewähr­leis­tet kein unbe­merk­tes Ein­drin­gen in gesi­cher­te Berei­che. Alle Fens­ter, Türen sowie auch Tore wer­den über­wacht. Dies erfolgt durch Magnet­kon­tak­te, Sen­so­ren (auch Infra­rot), Licht­schran­ken, Licht­vor­hän­ge und Rie­gel- und Rolltorkontakte.

Raum­über­wa­chung gewähr­leis­tet, dass unbe­fug­tes Betre­ten fest­ge­stellt und ange­zeigt wird. Dies erfolgt durch Bewe­gungs­de­tek­to­ren (Infra­rot und Ultra­schall) und Lichtschranken.

Objekt­si­che­run­gen von Tre­so­ren, Kas­sen- und Pan­zer­schrän­ken, Geld­aus­ga­be- und Park­schein­au­to­ma­ten sowie Kunst­ge­gen­stän­den wer­den z.B durch Kör­per­schall­mel­der, Glas­bruch­mel­der, Bil­der­mel­der und Vitri­nen­mel­der erreicht. Sie schüt­zen vor Angriffs­ver­su­chen oder Eindringen.

Über­fall­si­che­rung dient dem Per­so­nen­schutz in öffent­li­chen Berei­chen oder wenn die Außen­haut­si­che­rung über­wun­den wur­de und bedroh­te Per­so­nen geschützt wer­den müssen.

Fern­alar­mie­rung sorgt für die Über­tra­gung von Alar­men, Stö­run­gen und tech­ni­schen Mel­dun­gen zur Leit­stel­le und dient der Fern­war­tung und Ein­stel­lung. Sie kann über TCP/ IP-Netz­wer­ke sowie GSM (GPRS / LTE) erfolgen.

Stil­ler Alarm wird ein­ge­setzt, wo Per­so­nen geschützt oder Täter auf fri­scher Tat ertap­pen wer­den sol­len. Es erfolgt eine sofor­ti­ge Alar­mie­rung der Poli­zei, Not­ruf- und Ser­vice­leit­stel­len über Über­fall-/Not­ruf­hand­tas­ter, Fuß­kon­takt­schie­nen, Geld­schein­kon­tak­te und elek­tro­ni­sche Schalt­ein­rich­tun­gen, die zum Scharf- und Unscharf­schal­ten der Siche­rungs­an­la­ge ein­ge­setzt werden.

Die Akti­vie­rung einer Alarm­an­la­ge kann über elek­tro­ni­sche Schlüs­sel und Kar­ten (mit­tels Induk­ti­on oder Chip) oder über die Ein­ga­be eines Codes auf einer Tas­ta­tur und durch bio­me­tri­sche Tech­no­lo­gien erfol­gen. Die­se Vari­an­ten kön­nen kom­bi­niert ange­wandt wer­den. Die Deak­ti­vie­rung der Alarm­be­reit­schaft muss vor dem Betre­ten der gesi­cher­ten Berei­che erfol­gen, sonst wird sofort Alarm ausgelöst.

Ein­bruch­mel­de­zen­tra­len bün­deln und veri­fi­zie­ren alle Infor­ma­tio­nen (Stö­run­gen, Alar­me, tech­ni­sche Mel­dun­gen). Sie koor­di­nie­ren im Ernst­fall Inter­ven­ti­ons­kräf­te. Auto­ma­ti­sche Schalt- und Steu­er­vor­gän­ge die­nen der Scha­dens­be­gren­zung. Inte­grier­ba­re (Zen­tra­len­sys­tem) sowie exter­ne (sepa­ra­tes Gehäu­se mit/ohne Not­strom­ver­sor­gung) Über­tra­gungs­ein­rich­tun­gen ermög­li­chen schnel­le Hil­fe im Bedarfsfall.

Her­stel­ler

Sie haben Fragen?

Wir bera­ten Sie ger­ne in einem per­sön­li­chen Gespräch.

Sie haben Fragen?

Wir bera­ten Sie ger­ne in einem per­sön­li­chen Gespräch.

Die War­tung der Alarm­an­la­ge als Sicherheitsaspekt

Die Erhal­tung der Alarm­an­la­gen ist also der wich­tigs­te Aspekt, damit im Fal­le eines Ein­bruchs im Betrieb alles kor­rekt funk­tio­niert. Daher ist sie vor allem für Betrei­ber recht­lich vor­ge­schrie­ben. Die Vor­schrif­ten zur Instand­hal­tung der zer­ti­fi­zier­ten Alarm­an­la­gen sind in der VdS 2311 defi­niert. Hier­bei wird die Instand­hal­tung als Maß­nah­me zur Erhal­tung der Funk­ti­on und zur Ver­zö­ge­rung der Degra­da­ti­on des vor­han­de­nen Abnut­zungs­be­stan­des defi­niert. Mit den War­tungs­maß­nah­men soll damit der natür­li­chen Abnut­zung ent­ge­gen­ge­wirkt und eine mög­li­che Dys­funk­tio­na­li­tät früh­zei­tig beho­ben und erkannt wer­den. Die Kon­trol­le muss hier­bei vor Ort und per­sön­lich erfol­gen, eine blo­ße Fern­ab­fra­ge genügt für die ange­mes­se­ne Inspek­ti­on nicht. Wer­den im Zusam­men­hang mit der Inspek­ti­on ver­schie­de­ne Män­gel fest­ge­stellt, soll­ten die­se sehr schnell beho­ben wer­den, egal ob Män­gel, defek­te Bau­tei­le oder locke­re Befes­ti­gun­gen vor­lie­gen. Auf die­se Wei­se bleibt ein durch­ge­hen­der Schutz erhal­ten und die Anla­ge kann den eigent­li­chen Zweck erfüllen.
Zugleich ist die Sen­kung der Ver­si­che­rungs­prä­mie von den fach­ge­rech­ten War­tungs­ar­bei­ten abhän­gig, denn die­se wird oft­mals als Beweg­grund für güns­ti­ge­re Bei­trä­ge defi­niert. Hier kann das Unter­neh­men drs Welt­ring beraten.

Im Inter­es­se des betrei­ben­den Unter­neh­mens ist die Inspek­ti­on einer Über­wa­chungs­an­la­ge umfäng­lich aus­zu­füh­ren. Damit hier­bei kein Punkt über­se­hen oder ver­ges­sen wird, ist es zweck­mä­ßig, sich hier­bei an den ein­zel­nen Kri­te­ri­en zur Funk­ti­on zu ori­en­tie­ren. Eine rich­ti­ge Kon­trol­le umfasst dabei außer der Sicht- und Funk­tio­na­li­täts­prü­fung zugleich die Begut­ach­tung aller Ein­zel­kom­po­nen­ten. Der VdS 2311 gibt hier­für einen Prüf­ka­ta­log vor. Hier­bei wer­den Funk­tio­nen, die Alarm­wei­ter­lei­tung und Auf­schal­tung und der Signal­ge­ber geprüft. Wie oft eine Anla­ge gewar­tet wer­den muss, hängt gene­rell von der Tech­nik ab. Schon bei der Instal­la­ti­on wer­den Exper­ten dazu Tipps zur Prü­fung geben, jedoch gibt es auch defi­nier­te Regeln.

Um die gänz­li­che Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Alarm­an­la­gen zu gewähr­leis­ten, ist eine jähr­li­che, voll­stän­di­ge Kon­trol­le des gesam­ten Sys­tems zu emp­feh­len. Ein beson­de­res Augen­merk liegt dabei auf der Ver­ka­be­lung, wel­che mit Not­strom-Akku­mu­la­to­ren Strom­aus­fäl­le über­brü­cken kön­nen. Sol­che Not-Akkus soll­ten wenigs­tens alle vier Jah­re aus­ge­tauscht. Eine regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le stellt jedoch auch Bat­te­rien recht­zei­tig fest, die aus­lau­fen. Dies ver­hin­dert einer­seits einen Aus­fall der Tech­nik und ande­rer­seits dau­er­haf­te Schä­den. Vor allem moder­ne Alarm­an­la­gen, die über Funk­stan­dards in das Smart-Home-Sys­tem inte­griert wer­den, müs­sen an meh­re­ren Stel­len geprüft wer­den. Eine kabel­lo­se Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­keit bie­tet sehr viel Kom­fort und stellt zugleich ein fort­wäh­ren­des Sicher­heits­ri­si­ko dar – vor allem, wenn die Soft­ware des Unter­neh­mens nicht auf dem aktu­ells­ten Stand ist.

Neben der Hard­ware-Kom­po­nen­te und einer all­ge­mei­nen Anfäl­lig­keit für Aus­fäl­le von Funk­tech­nik, ist lan­ge auch die Soft­ware zu einer beson­ders kri­ti­schen Kom­po­nen­te im Bereich der Haus­si­cher­heit gewor­den. Eine Kon­trol­le emp­fiehlt sich des­halb nicht nur auf der tech­no­lo­gi­schen Ebe­ne, zugleich muss die Firm­ware auf dem aktu­ells­ten Stand sein und benö­tigt regel­mä­ßi­ge Updates. Die meis­ten Smart Home-Sys­te­me über­tra­gen dem Anwen­der hier­bei eine admi­nis­tra­ti­ve Nut­zung. Die Soft­ware sucht in aller Regel allein nach aktu­el­len Updates und nimmt damit eine ste­ti­ge Eigen­war­tung vor. Updates in der Firm­ware soll­ten des­halb nicht igno­riert wer­den, weil die Her­stel­ler mit den Updates Lücken in der Sicher­heit schließen.

Ihre Gefah­ren­mel­de- und Sicher­heits­tech­nik soll die Betrie­be im bes­ten Fall eine beson­ders lan­ge Zeit beglei­ten und ohne Pro­ble­me funk­tio­nie­ren. Des­halb soll­ten die Anwen­der auf eine gute Instal­la­ti­on und Qua­li­tät vom Fach­mann set­zen, um eine opti­ma­le Funk­ti­on und Lang­le­big­keit zu garan­tie­ren. Für eine dau­er­haf­te und rei­bungs­lo­se Funk­ti­on ist eine pro­fes­sio­nel­le und fach­ge­rech­te Kon­trol­le zudem uner­läss­lich. Nur eine arbei­ten­de Sicher­heits­an­la­ge kann die Betrie­be best­mög­lich schüt­zen. Die War­tungs­ar­bei­ten sind nicht nur aus Grün­den der Ver­si­che­rung durch­zu­füh­ren, son­dern kön­nen den Ist­zu­stand erhal­ten und garan­tie­ren die Lang­le­big­keit des Sicherheitssystems.

Ob Video­über­wa­chung oder Ein­bruch­mel­de­an­la­ge – damit sich die Unter­neh­mer voll­kom­men auf das instal­lier­te Alarm­sys­tem ver­las­sen kön­nen ist eine regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le unbe­dingt nötig. Bei den Ein­bruch­mel­de­sys­te­men sind Bat­te­rien oder Not­strom-Akkus ver­baut, die nach einer Lauf­zeit von 6 Mona­ten bis zu 5 Jah­ren, je nach Sys­tem, ver­braucht sind. Die­se müs­sen in dem Fall aus­ge­tauscht wer­den, denn sie könn­ten ansons­ten gro­ße Schä­den an dem Sys­tem durch Aus­lau­fen aus­lö­sen. Zudem kön­nen Bewe­gungs­mel­der und Sen­so­ren ver­gilbt oder ver­staubt sein. Die­se soll­ten in bestimm­ten Abstän­den gerei­nigt wer­den. Außer­dem kann ein Update für das Sys­tem ein­ge­spielt wer­den, das der neu­es­ten Anfor­de­rung gleichkommt.

drs WELT­RING

Sicher­heits­lö­sun­gen aus einer Hand