Brandmeldeanlagen-Beratung
Voraussetzung für eine Zertifizierung zur Beratung nach der DIN-Norm 14675 ist der Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach der geltenden DIN EN ISO 9001. Für die Ausführung der Planung besteht dabei eine Ausnahme. Hier genügt als Nachweis eines Qualitätsmanagements die Vorlage eines Handbuchs. Die Zertifizierung nach DIN 14675 ist für Fachplaner in Planungs- und Ingenieurbüros möglich und für Fachbauer, welche für den Aufbau der Brandmeldeanlage verantwortlich sind.
Brandmeldeanlagen-Beratung von drs Weltring
In jedem Unternehmen muss ein Mitarbeiter beschäftigt sein, welcher die Prüfung zur pflichtigen Person BMA nach der DIN 14675 erfolgreich bestanden hat. Es ist hierbei egal, bei welcher Gesellschaft er diese Prüfung abgelegt hat. Seit dem 01.04.2005 hat sich die Prüfung als verantwortliche Person für die Anlagen zum Brandschutz bei den Zertifizierungsgesellschaften verschärft. Die Fragen zur Prüfung wurden unter den Zertifizierungsgesellschaften angepasst. Dies bedeutet, dass die Prüfung jetzt bei allen Gesellschaften identisch sind. Aus den 497 Fragen werden 70 Fragen in der Prüfung gestellt. Die Verantwortlichen können die Prüfungsfragen vorher zugeschickt bekommen. Der Katalog hat dabei den aktuellen Stand aus dem Jahre 2020. Zugleich ist bei der Prüfung eine Projektierung einer Brandmeldeanlage (BMA) nötig. Die Prüfung erfolgt stets personenbezogen und eine Wiederholung ist nicht notwendig.
Nach der Anmeldung zur Beratungsschulung bekommen die Teilnehmer sofort die Fragen zur Verfügung gestellt. Zugleich werden die Mitarbeiter in der Schulung für die Prüfung und die anschließende vorbereitet. Diese behandeln gleichzeitig die Angelegenheiten des Fragenkataloges der ARGE 14675 und verschiedene Aufgabenstellungen zur Planung, Information und Projektierung einer Brandmeldeanlage.
Dies ist die Schulung und Prüfung der verantwortlichen Person für die Brandmeldeanlagen-Beratung. Es muss lediglich ein Mitarbeiter im Unternehmen eine solche Prüfung bestehen. Es wird jedoch empfohlen, dass ein zweiter Mitarbeiter die Beraterprüfung anstrebt, da stets ein verantwortlicher Mitarbeiter in dem zertifizierten Unternehmen beschäftigt sein muss. Hier ist drs Weltring (https://www.drs-weltring.de/) der passende Ansprechpartner.
Die BMA-Beratung zur Zertifizierung nach der DIN-Norm 14675 sowie ISO 9001bieten die Unternehmen meistens pauschal an. Dabei können meist Fördermittel für eine Beratertätigkeit in Anspruch genommen werden. Hierzu bekommen die Unternehmen unverbindliche Angebote.
Die Anlagen zum Brandschutz dienen der Sicherung von Menschen und Sachwerten. Durch das rechtzeitige Erkennen von Kenngrößen eines Brandes, wie beispielsweise Rauch durch automatisch arbeitende Rauchmelder, erfolgt eine frühzeitige Alarmierung durch Sirenen von Menschen und Feuerwehr. Letztere wird durch die Übertragungseinrichtung benachrichtigt. Hierdurch können frühzeitig die Betroffenen evakuiert werden und die Brände schnell gelöscht werden.
Die zertifizierten Errichtungsunternehmen nach VdS und der DIN-Norm 14675 bieten den Unternehmen eine komplexe Brandschutzplanung und Information zu den Anlagen zum Brandschutz, die Installation, Einrichtung und Montage der Anlagen. Ebenfalls erfolgt eine Einbindung von peripheren Systemen, wie Entrauchungssysteme und Sprinkleranlagen und die Anbindung von Früherkennungssystemen. Diese Vorrichtungen werden in das Gebäudemanagementsystem eingebunden.
Die Zertifizierung für Brandmeldeanlagen
Die Zertifizierung für die Informationstätigkeit zu den Anlagen zum Brandschutz ist für Unternehmen essenziell. Die Anforderungen in den Bereichen Brandalarmierung und Branddetektion steigen stetig. Richtlinien und Normen, wie jene nach DIN, VdS, ZVEI, VDE und BHE sind ständigen Veränderungen unterlegen. Ständig gibt es neue Vorschriften und vorhandene werden ergänzt oder geändert.
Die DIN-Norm 14675 fordert, dass Brandmeldeanlagen, welche im Falle eines Brandes oft eine entscheidende Rolle spielen, lediglich von verantwortlichen Fachkräften errichtet und geplant werden. Dazu erfolgt eine Besprechung. Diese Mitarbeiter müssen von einer entsprechenden Stelle zertifiziert werden. In einem solchen Seminar werden diese auf die Prüfung vorbereitet, die sie am letzten Tag der Schulung ablegen müssen.
Im Falle eines Brandes spielen Anlagen zum Brandschutz eine bedeutende Rolle, wenn es darum geht, Leben zu retten und die Schäden so niedrig wie möglich zu halten. Eine Voraussetzung ist, dass die Anlagen funktionstüchtig sind. Die Erfahrung der Feuerwehr beweist, dass Qualitätsprobleme bei den Brandmeldeanlagen nicht in der technologischen Beschaffenheit der Geräte an sich liegen, sondern eher an den Fehlern, die bei Montage, Planung, Beratertätigkeit und der Inbetriebsetzung, Instandhaltung und Abnahme vollzogen werden. Dem sollen die DIN-Norm 14675 und die DIN EN 16763 entgegenarbeiten. Diese Normen fordern, dass die für die Montage, Information, Planung, Inbetriebsetzung, Instandhaltung oder Abnahme von Brandmeldeanlagenverantwortlichen über spezielle Fachkenntnisse verfügen müssen.
Auch wenn die geltenden Normen keine eigenständigen Gesetze sind, stellen diese den derzeitigen Stand der Technik dar und werden in Brandfällen und bei Begutachtungen berücksichtigt. Mit einer passenden Kompaktschulung stehen die Anbieter als kompetente Partner für die Unternehmen zur Verfügung. Diese frischen die vorhandenen Kenntnisse der Mitarbeiter in Bezug auf die Brandmeldetechnik auf und übermitteln die normativen Ansprüche. Nach einer erfolgreichen Teilnahme und der bestandenen Prüfung bei dem TÜV-SÜD-Industrie-Service erhalten die Mitarbeiter das notwendige Zertifikat “Verantwortliche Person für Anlagen zum Brandschutz nach der DIN-Norm 14675 sowie DIN EN 16763” für die einzelnen Phasen gemäß der DIN. Ein zertifizierter Mitarbeiter nach DIN 14675–2 unter anderem eine wichtige Voraussetzung, um sich als Fachunternehmen nach der DIN 14675–1/-2 und der DIN EN 16763 verifizieren zu lassen.
Bevor die Zertifizierung nach der DIN-Norm 14675 begonnen werden kann, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört vor allem das Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001.
Die Zertifizierung nach der DIN-Norm 14675 setzt ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach der Vorschrift DIN EN ISO 9001 voraus. Ausgenommen sind von der Regelung Planungsbüros, die ausschließlich die Phase 6.1 der DIN-Vorschrift 14675 bedienen. Dabei handelt es sich um die herstellerneutrale Planung, bei welcher ein Handbuch als Nachweis für eine Zertifizierung nach der DIN-Norm 14675 ausreichend ist. Für Ingenieurbüros, welche herstellergebunden arbeiten, wird für die Information ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem vorausgesetzt. Dies gilt auch für Errichter, da diese stets herstellerspezifisch tätig sind.
Eine weitere Voraussetzung für eine Zertifizierung nach der DIN-Norm 14675 ist die Beschäftigung eines verantwortlichen Mitarbeiters. Die abgelegte Prüfung wird durch ein Zertifikat nachgewiesen und ist für unbegrenzte Zeit gültig. Das ist jedoch keine Erlaubnis sich hierauf auszuruhen, denn die Anforderungen und die Normen ändern sich, weshalb das Wissen stetig neu aktualisiert werden muss. Die ZdS überprüft während des Zertifizierungsverfahrens unter anderem, wie dieses Wissen aufgefrischt werden muss.
Diese speziellen Anforderungen sind die großen Bausteine, welche für eine Zertifizierung nach der DIN-Norm 14675 wichtig sind. Es gibt jedoch noch kleinere und andere Bausteine, die bei der Zertifizierung für die Beratertätigkeit abgefragt werden.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Zertifizierung ist der Nachweis eines passenden Qualitätsmanagement-Systems. Nach der DIN 14675–2 ist hierzu ein spezielles Zertifikat einer akkreditierten Stelle nach EN ISO/IEC 17021–1 hinreichend. Dieses kann über das BHE-QM-System erreicht werden.
Was ist was…
Die Zertifizierung als Grundlage für die BMA Beratung
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