Pflich­ten, Ser­vice und War­tung für Brand­mel­de­an­la­gen (BMA) nach DIN 14675

Brand­schutz ist ein kom­ple­xes The­ma und auf den ers­ten Blick eher undurch­sich­tig. Beson­ders vie­le Fra­gen stel­len sich, wenn man sich zum ers­ten Mal mit der The­ma­tik befasst. Brand­mel­de­an­la­gen sind kom­ple­xe Gebäu­de­si­cher­heits­sys­te­me. Die Not­wen­dig­keit einer BMA sowie Art und Umfang ihrer Funk­tio­nen rich­ten sich nach Art und Zweck des Gebäu­des. Auch das Alter des betref­fen­den Bau­werks kann eine Rol­le spielen.

Brand­mel­de­an­la­gen (BMA) die­nen der Gefah­ren­ab­wehr und spie­len eine zen­tra­le Rol­le in der Gebäu­de­tech­nik. Sie die­nen der Brand­früh­erken­nung und hel­fen, Schä­den zu mini­mie­ren. Je frü­her ein Feu­er erkannt wird, des­to eher wird die Eva­ku­ie­rung erfol­gen. Außer­dem zählt jede Sekun­de, um über Hil­fe­leis­tun­gen zu ver­stän­di­gen (in der Regel die Feu­er­wehr). Auch die Inbe­trieb­nah­me der Rauch­ab­zugs­an­la­ge kann von der Brand­mel­de­an­la­ge auto­ma­tisch über­wacht werden.

Wie funk­tio­niert ein Feueralarm?

Die Brand­mel­de­an­la­ge besteht aus einer Kom­bi­na­ti­on von Brand­mel­dern und Brand­mel­de­zen­tra­len, Mel­de­ge­rä­ten und wei­te­ren Akto­ren. Alle Signa­le der Brand­mel­de­ein­hei­ten lau­fen in der Brand­mel­de­zen­tra­le zusam­men, die die zustän­di­gen Behör­den (Leit­stel­le oder ört­li­che Feu­er­wehr) zuver­läs­sig mit allen not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen ver­sorgt. Dies ist beson­ders wich­tig, um im Brand­fall schnellst­mög­lich reagie­ren zu kön­nen. Sobald die Brand­mel­de­an­la­ge ein offe­nes Feu­er oder Rauch­ent­wick­lung erkennt, schlägt die Brand­mel­de­zen­tra­le Alarm.

Die Brand­mel­de­zen­tra­le gibt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zum Brand­ort. In der Regel wer­den dazu die Grup­pen­num­mer und der Stand­ort des Alarm-Brand­mel­ders ange­zeigt. Dar­über hin­aus wird die Brand­mel­de­tech­nik in vie­len Fäl­len zur Steue­rung und Über­wa­chung der Funk­ti­on aller Brand­schutz­sys­te­me ein­ge­setzt. Dies kann das Öff­nen von Rauch­ab­zugs­an­la­gen, das Schlie­ßen von Feu­er­schutz­wän­den oder das Bedie­nen von Auf­zü­gen umfassen.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bestand­teil einer Brand­mel­de­an­la­ge ist der Feu­er­mel­der. Indus­trie-Brand­mel­der sind mit einer robus­ten Gehäu­se- und Mon­ta­ge­tech­nik für rau­es­te Umge­bun­gen aus­ge­stat­tet. Dank ihres modu­la­ren Kon­zepts und moderns­ter Signal­ver­ar­bei­tungs­tech­no­lo­gie erfül­len die­se Detek­to­ren indi­vi­du­el­le Anfor­de­run­gen in einem außer­ge­wöhn­lich brei­ten Anwendungsspektrum.

Neben her­kömm­li­chen Brand­mel­dern kön­nen eben­so Rauch­an­saug­sys­te­me in einer Brand­mel­de­an­la­ge ein­ge­setzt wer­den. Sie erken­nen selbst kleins­te Schwel­feu­er und sind nahe­zu über­all ein­setz­bar. Sie sau­gen aktiv Luft­pro­ben aus dem Schutz­be­reich an und wer­ten die­se in der Mess­kam­mer aus. Neben der Vor­alarm- und Kon­ta­mi­na­ti­ons­be­wer­tung bie­ten sie auch die Mög­lich­keit, die Emp­find­lich­keit an die Anwen­dung anzupassen

drs Weltring Auto WDR Arkaden 02 - Brandmeldeanlagen für Unternehmen

Inspek­ti­on einer Brandmeldeanlage

Die lang­fris­ti­ge Effi­zi­enz und Betriebs­si­cher­heit von Brand­mel­de­an­la­gen kann nur gewähr­leis­tet wer­den, wenn die Anla­gen regel­mä­ßig über­prüft und gewar­tet wer­den. War­tun­gen und Repa­ra­tu­ren sind nach DIN 14675 bei Instal­la­ti­on und Betrieb von Brand­mel­de­an­la­gen durch zer­ti­fi­zier­tes Fach­per­so­nal durch­zu­füh­ren. Ver­fügt der Betrei­ber nicht über die ent­spre­chen­den Fach­kräf­te, muss er die­se extern beauf­tra­gen. Um im Stö­rungs­fall einen schnel­len Ser­vice zu gewähr­leis­ten, emp­fiehlt sich der Abschluss eines War­tungs- und Reparaturvertrages.

Die Brand­mel­de­an­la­ge wird vier­tel­jähr­lich über­prüft. Nach dem Aus­lö­sen eines Rauch­alarms oder Hand­feu­er­mel­ders kann unter­sucht wer­den, ob ein Alarm ent­spre­chend der Aus­lö­sung in der Leit­stel­le ein­ge­trof­fen ist. Jeder Mel­der hat eine Mel­der­grup­pe und eine Num­mer. In Deutsch­land sind die Anfor­de­run­gen der DIN 14675 für die bau­ord­nungs­recht­li­che Aus­le­gung von Brand­mel­de­sys­tem gebräuch­lich. Die ver­si­che­rungs­tech­nisch erfor­der­li­chen Anla­gen müs­sen den Ansprü­chen der VdS 2095 ent­spre­chen. Auf­bau und Kom­po­nen­ten sind in DIN VDE 0833–2 fest­ge­legt. Die Bau­tei­le selbst sind in der Nor­men­rei­he DIN EN 54 (Teil 1 bis 31) definiert.

Die jähr­li­che Ser­vice­war­tung beinhal­tet neben einer Sicht­prü­fung der Gesamt­an­la­ge die Akti­vie­rung aller Mel­der, eine Über­prü­fung der kor­rek­ten Anzei­ge in der Feu­er­wehr-Zen­tra­le, eine Funk­ti­ons­prü­fung der Alarm­an­la­ge und Brand­mel­de­an­la­ge. Zum Ser­vice gehö­ren Feh­ler­er­ken­nung, Wei­ter­lei­tungs­kon­trol­le und eine siche­re Strom­ver­sor­gungs­über­prü­fung. Die Bat­te­rien müs­sen spä­tes­tens nach vier Jah­ren aus­ge­tauscht werden.

Wich­ti­ge Punk­te dabei sind:

  • Der Betrei­ber muss eine befä­hig­te Per­son für BMA benen­nen (DIN VDE 0833–1). Er ist dafür ver­ant­wort­lich, dass die unter­wie­se­ne Per­son ihre BMA-Kennt­nis­se durch ent­spre­chen­de Schu­lun­gen im BMA-Fer­ti­gungs­werk oder in einem Fach­be­trieb stän­dig aktualisiert.

  • Der Betrei­ber ist dafür zustän­dig, dass War­tungs- und Repa­ra­tur­ar­bei­ten in den vor­ge­schrie­be­nen Inter­val­len gemäß DIN VDE 0833–1 durch­ge­führt wer­den. Die gesam­te Funk­ti­ons­ket­te der Brand­be­kämp­fung vom Brand­de­tek­tor bis zur letz­ten über­wach­ten Ein­heit ist alle 3 Jah­re zu über­prü­fen und ent­spre­chend zu doku­men­tie­ren. Feu­er­lösch­an­la­gen müs­sen ggf. mit ande­ren Ver­ant­wort­li­chen bis zum letz­ten Aktor in der Funk­ti­ons­ket­te getes­tet wer­den. Die­se Prü­fung kann durch bau­recht­lich vor­ge­schrie­be­ne Prü­fun­gen ersetzt wer­den, sofern der Prüf­um­fang bestimm­te Anfor­de­run­gen erfüllt und die drei­jäh­ri­ge Prüf­frist nicht über­schrit­ten wird.

  • Wird die Sen­de­ein­rich­tungs­steue­rung wäh­rend der Inspek­ti­on abge­schal­tet, muss der Betrei­ber Maß­nah­men ergrei­fen, die sicher­stel­len, dass wäh­rend die­ses Vor­gangs ein ech­ter Alarm gesen­det wird. Bei Aus­fäl­len und Stör­fäl­len muss der Betrei­ber über geeig­ne­te orga­ni­sa­to­ri­sche Hand­lun­gen zur Sicher­stel­lung der Schutz­zie­le ver­fü­gen und bereit­stel­len. Die Doku­men­ta­ti­on von Ersatz­maß­nah­men zur Auf­recht­erhal­tung der Schutz­zie­le ist im Stö­rungs­fall bei der Leit­stel­le der Feu­er­wehr zu hin­ter­le­gen. Der Instand­hal­ter muss dem BMA-Betrei­ber die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung stel­len, um Ent­schei­dun­gen über Ersatz­maß­nah­men tref­fen zu können.

  • Der Betrei­ber ist dafür ver­ant­wort­lich, die BMA im Stö­rungs­fall durch eine Ser­vice­fir­ma repa­rie­ren zu las­sen. Die BMA muss inner­halb von 72 Stun­den nach Erhalt der Feh­ler­zu­stands­in­for­ma­tio­nen in den Ziel­zu­stand ver­setzt wer­den. Anfor­de­run­gen an einen Ser­vice­tech­ni­ker und sei­ne Auf­ga­ben wer­den in den Nor­men defi­niert. Dabei gibt es fol­gen­de wich­ti­ge Schwerpunkte:

  • Der War­tungs­tech­ni­ker ist für die Durch­füh­rung der War­tung und der damit ver­bun­de­nen Neben­leis­tun­gen gemäß der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung ver­ant­wort­lich. Der Instand­hal­ter ist grund­sätz­lich ver­pflich­tet, dem BMA-Betrei­ber Ersatz­tei­le zur Ver­fü­gung zu stellen.

  • Die Ver­ant­wort­lich­kei­ten des War­tungs­un­ter­neh­mers sind im War­tungs­ver­trag fest­zu­le­gen. Dies bedeu­tet auch, dass die Lage­rung der ein­zel­nen Tei­le des BMA-Sys­tems durch einen War­tungs­ver­trag gere­gelt ist. Der Ser­vice­tech­ni­ker ist dafür ver­ant­wort­lich, dass die benö­tig­ten Ersatz­tei­le recht­zei­tig zur Ver­fü­gung ste­hen. Dies gilt jedoch nicht für Tei­le des BMA-Sys­tems, die nur in Extrem­si­tua­tio­nen benö­tigt werden.

  • Der Ser­vice­tech­ni­ker soll­te den Bedie­ner umge­hend infor­mie­ren, wenn er die Steue­rung usw. abschaltet.

drs Weltring Brandmeldeanlagen Rauchmelder - Brandmeldeanlagen für Unternehmen

Brand­mel­de­an­la­gen für Unter­neh­men soll­ten alle drei Mona­te über­prüft wer­den. Dies kann auch von geschul­tem Bedien­per­so­nal durch­ge­führt wer­den. Hier geht es vor allem dar­um, Ver­schmut­zun­gen oder Schä­den an Brand­mel­der­kom­po­nen­ten zu erken­nen und zu prü­fen, ob sich die Umge­bungs­be­din­gun­gen bei­spiels­wei­se durch Repa­ra­tu­ren oder sons­ti­ge Nut­zung geän­dert haben. Auto­ma­ti­sche Brand­mel­der ent­hal­ten kei­ne mecha­nisch beweg­li­chen Tei­le. Sie unter­lie­gen jedoch je nach Umge­bungs­be­din­gun­gen, einem mehr oder weni­ger star­ken Ver­schleiß, zum Bei­spiel durch:

  • Ver­schmut­zung opti­scher Elemente

  • Trü­bung von Kunststofflinsen

  • Staub­ab­la­ge­run­gen in der matt­schwar­zen Mess­kam­mer der Streulichtdetektoren

Hoch­wer­ti­ge Detek­to­ren wie bei­spiels­wei­se von Welt­ring kön­nen die­se Phä­no­me­ne erken­nen und bis zu einem gewis­sen Grad kom­pen­sie­ren. Aller­dings ist die Lebens­dau­er die­ser Detek­to­ren begrenzt. Die DIN 14675 legt für Mel­der fol­gen­de Aus­tausch­zei­ten fest, die Pflicht sind:

  • 5 Jah­re bei auto­ma­ti­schen Punkt­de­tek­to­ren ohne auto­ma­ti­sier­te Kali­brier- oder Kon­ta­mi­na­ti­ons­kom­pen­sa­ti­ons­ein­rich­tun­gen, wenn die Ein­hal­tung der Ansprech­schwel­le bei der Vor-Ort-Über­prü­fung nicht fest­ge­stellt wer­den kann

  • 8 Jah­re für auto­ma­ti­sche Punkt­mel­der mit Kom­po­nen­ten zur auto­ma­ti­schen Kali­brie­rung oder Ver­schmut­zungs­kom­pen­sa­ti­on sowie zur Anzei­ge einer zu gro­ßen Abwei­chung, wenn die Ein­hal­tung der Alarm­schwel­le im Feld­test nicht dia­gnos­ti­ziert wer­den kann

Theo­re­tisch kön­nen Brand­mel­der wei­ter­ver­wen­det wer­den, wenn die Befol­gung des Schwel­len­wer­tes bei einer jähr­li­chen Prü­fung nach dem Prüf­ver­fah­ren des Her­stel­lers nach­ge­wie­sen wurde.

Auf­ga­ben einer Brandmeldeanlage

In vie­len Län­dern ist es mitt­ler­wei­le not­wen­dig, Woh­nun­gen mit Rauch­mel­dern aus­zu­stat­ten. In den meis­ten Bun­des­län­dern Deutsch­lands sind sie bereits Pflicht (sie­he Rauch­mel­der-Instal­la­ti­ons­pflicht). Die­se Rauch­warn­mel­der (nach DIN 14676) sind klei­ne Brand­mel­de­an­la­gen bestehend aus einer Detek­ti­ons- und Meldeeinheit.

Wenn bau­recht­lich eine Brand­mel­de­an­la­ge vor­ge­schrie­ben ist, ist eine vier­tel­jähr­li­che Begut­ach­tung und jähr­li­che War­tungs­ar­beit mit even­tu­el­ler Repa­ra­tur erfor­der­lich. Die Prü­fung und etwa­ige Repa­ra­tur der Brand­mel­de­an­la­ge ist die wich­tigs­te und regel­mä­ßigs­te Maß­nah­me, um die Sicher­heit Ihrer Brand­mel­de­an­la­ge nach der Instal­la­ti­on zu gewährleisten.

Ist eine Brand­mel­de­an­la­ge an die Feu­er­wehr ange­schlos­sen, wird die­se nur dann von der Feu­er­wehr abge­nom­men, wenn ein War­tungs­ver­trag mit einem nach DIN-14675 zer­ti­fi­zier­ten Fach­be­trieb besteht. Sie füh­ren Inspektionen/Wartungen von Brand­mel­de­an­la­gen durch, so sind bei­spiels­wei­se War­tungs­leis­tung für Brand­mel­de­an­la­gen für Unter­neh­men ein Bat­te­rie­test oder Rauchmeldertest.

Brand­mel­de­sys­te­me müs­sen genau­so bei Strom­aus­fall funk­tio­nie­ren und dazu über eine Not­strom­ver­sor­gung ver­fü­gen. Die Mes­sung von Leerlaufstrom/Spannung und Last zeigt, ob die Bat­te­rie in Ord­nung ist. Bat­te­rien müs­sen nach Her­stel­ler­an­ga­ben aus­ge­tauscht wer­den (in der Regel alle 4 Jah­re)! Alle Mel­der, unab­hän­gig ob auto­ma­ti­sche oder manu­el­le Mel­der wie Rauch­mel­der und Druck­knopf­mel­der, soll­ten min­des­tens ein­mal jähr­lich über­prüft werden.

Der Vor­teil einer Brand­mel­de­an­la­ge besteht dar­in, dass ein Brand unge­bun­den von der Anwe­sen­heit von Per­so­nen früh­zei­tig erkannt und Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den kön­nen. So kön­nen die von der Brand­mel­de­an­la­ge alar­mier­ten Indi­vi­du­en schnell ein­grei­fen und even­tu­ell ein Feu­er sofort löschen. An Schlaf­plät­zen (zum Bei­spiel in Hotels) kann ein Brand­mel­der in Kom­bi­na­ti­on mit einem Alarm ein wich­ti­ger Per­so­nen­schutz sein.

Die Norm für die Instal­la­ti­on und den Betrieb von Brand­mel­de­an­la­gen ist die DIN-14675. Sie beschreibt die Min­dest­an­for­de­run­gen an eine Brand­mel­de­an­la­ge sowie wei­te­re Ver­ant­wort­lich­kei­ten des Betrei­bers. Er soll bei­spiels­wei­se mit­hel­fen, die Orga­ni­sa­ti­on des Alarms mit­zu­be­stim­men. Dazu gehört, dass die Ver­ant­wort­lich­kei­ten der Mit­ar­bei­ter für das Fir­men­ge­bäu­de defi­niert sind, inklu­si­ve Vor­keh­run­gen für eine eigen­stän­di­ge Brandbekämpfung.

Auch bei einem Betrei­ber, der die Prü­fung und War­tung von Brand­mel­de­tech­nik dele­giert hat, muss es min­des­tens eine geschul­te Per­son geben, die die Anla­ge bedie­nen kann. Sie soll­te wis­sen, wann der War­tungs­tech­ni­ker zu infor­mie­ren ist. Dies ist der Fall, wenn es zu einem Aus­fall kommt oder wenn eine Nut­zungs­än­de­rung erwar­tet wird. Moder­ne Brand­mel­de­tech­nik ist bei regel­mä­ßi­ger und kor­rek­ter Kon­trol­le und War­tung äußerst fehlertolerant.

Was ist was…

Manu­el­le Brand­mel­der wer­den für anwe­sen­de Per­so­nen gut sicht­bar und frei zugäng­lich an Stel­len ange­bracht, in denen durch Rauch und Feu­er Gefahr für Men­schen droht. Der Alarm wird per Hand ausgelöst.

Auto­ma­ti­sche Brand­mel­der / Sen­so­ren wer­den den räum­li­chen Gege­ben­hei­ten vor Ort ange­passt. Die 100% zuver­läs­si­ge Detek­ti­on von ent­ste­hen­den Brän­den – unter Ver­mei­dung von Fehl­alar­men – ist die Her­aus­for­de­rung bei der Errich­tung der Anlagen.

Je nach Objekt­grö­ße wer­den die Mel­der und Sen­so­ren mit­tels eines stan­dar­di­sier­ten Netz­werks an betriebs­in­ter­ne Brand­mel­de­zen­tra­len oder an eine exter­ne Not­ruf- Ser­vice­leit­stel­le ange­schlos­sen. Von dort aus wer­den ange­mes­se­ne Sofort­maß­nah­men zur Scha­dens­mi­ni­mie­rung eingeleitet.

Sie haben Fragen?

Wir bera­ten Sie ger­ne in einem per­sön­li­chen Gespräch.

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Wel­che Vor­tei­le bie­tet der Ein­satz einer Brandmeldeanlage?

Die Brand­mel­de­an­la­ge sorgt für die früh­zei­ti­ge Erken­nung von Feu­er und Rauch und der Ein­lei­tung der erfor­der­li­chen Feu­er­lösch­maß­nah­men. Damit tra­gen sie nicht nur zur Erhö­hung des Per­so­nen­schut­zes bei, son­dern kön­nen auch Sach­schä­den durch Brän­de reduzieren.

Wich­ti­ge Punk­te dabei sind:

  • Früh­war­nung trägt wesent­lich zum Per­so­nen­schutz bei

  • Brand­früh­erken­nung, unab­hän­gig von der Anwe­sen­heit von Personen

  • Beschleu­nig­ter Beginn der Löscharbeiten

  • Redu­zie­rung von Fehlalarmen

  • Ver­si­che­run­gen beloh­nen ihren Ein­satz oft mit Prämienrabatten

Die Früh­erken­nung eines Bran­des ist sowohl für die Gefähr­dung von Per­so­nen als auch für den ver­ur­sach­ten Scha­den ent­schei­dend. Mit pro­fes­sio­nel­ler Brand­mel­de­tech­nik kön­nen recht­zei­tig Maß­nah­men zur Loka­li­sie­rung des Bran­des ergrif­fen wer­den. Dies erleich­tert erheb­lich den Zugang für die Feu­er­wehr und Lösch­maß­nah­men kön­nen frü­her ein­ge­lei­tet werden.

Ohne den Ein­satz einer Brand­mel­de­an­la­ge wird ein Brand in der Ent­wick­lungs­pha­se nur sehr sel­ten und meist zufäl­lig ent­deckt. Wenn bereits Flam­men oder dicke Rauch­wol­ken aus dem Gebäu­de zie­hen, ist das effek­ti­ve und effi­zi­en­te Löschen des Feu­ers sehr schwie­rig. Eine auto­ma­ti­sche Brand­mel­de­an­la­ge mit ange­schlos­se­ner akus­ti­scher Alarm­an­la­ge erkennt Brän­de früh­zei­tig. Sie alar­miert Per­so­nen im Gebäu­de und steu­ert auto­ma­tisch die Feu­er­lösch- und War­tungs­ge­rä­te. Außer­dem alar­miert es die Feu­er­wehr oder ande­re Ret­tungs­diens­te und loka­li­siert den Gefahrenbereich.

Brand­mel­de­sys­te­me wie bei­spiels­wei­se von Welt­ring bestehen aus auto­ma­ti­schen Brand­mel­dern, Über­tra­gungs­sys­te­men, Alarm­sys­te­men und Feu­er­leit­sys­te­men. Feu­er­alarm­sys­te­me erken­nen Brän­de früh­zei­tig und alar­mie­ren alle im Gebäu­de befind­li­chen Per­so­nen sowie die Feu­er­wehr. Brand­mel­de­sys­te­me steu­ern Brand­schutz­an­la­gen und schüt­zen Mensch und Eigen­tum, müs­sen jedoch rich­tig geplant und instal­liert wer­den. Das Über­prü­fen die­ser Anla­gen ist für den Brand­schutz von höchs­ter Bedeutung.

drs WELT­RING

Sicher­heits­lö­sun­gen aus einer Hand