So wird eine Brand­mel­de­an­la­ge nach DIN-14675 geplant:

In der DIN 14675 ist abschlie­ßend gere­gelt, was beim Plan und der Über­wa­chung von Anla­gen für die Brand­mel­dung gene­rell zu beach­ten ist. Das Regel­werk ist umfas­send und im Detail abschlie­ßend. Vie­le Beson­der­hei­ten sind im Ein­zel­fall zu beach­ten, wenn eine Brand­mel­de­an­la­ge nach DIN-14675 geplant wer­den soll. Hier­bei muss ins­be­son­de­re auf Detail­ge­nau­ig­keit geach­tet wer­den. So kommt es für den Plan einer Anla­ge für die Brand­mel­dung zunächst auf das rich­ti­ge Kon­zept an, wonach die Errich­tung der Anla­ge zu pla­nen ist. Die­ser Umfang für den Plan der Anla­ge für die Brand­mel­dung wird nach­fol­gend beschrie­ben. Nichts­des­to­trotz ist es für eine rechts­kon­for­me Pla­nung einer Anla­ge nach DIN 14675 erfor­der­lich, dass sich erfah­re­ne Pla­ner mit dem Vor­ha­ben beschäf­ti­gen, um auch wirk­lich alle Vor­aus­set­zun­gen erfül­len zu kön­nen. Das Kon­zept der Anla­ge für die Brand­mel­dung gehört zum Plan ent­schie­den dazu.

Vom Kon­zept zur BMA-Planung

Auf dem Kon­zept beruht letzt­lich auch der Betrieb und die Über­wa­chung der errich­te­ten Anla­ge für die Brand­mel­dung. Aus die­sem Grund ist ein Kon­zept als Vor­stu­fe des genau­en Plans unver­zicht­bar. Dar­über hin­aus ist das Kon­zept der Anla­ge essen­ti­ell, damit eine Sach­ver­stän­di­gen­prü­fung der Anla­ge jeder­zeit und auch im Nach­hin­ein mög­lich ist. Ein Kon­zept zu einer BMA umfasst alle Anfor­de­run­gen hin­sicht­lich der Umge­bungs­be­din­gun­gen der Anla­ge und oft­mals auch wei­te­re Bedin­gun­gen, die auch die Gebäu­de­ver­si­che­rung umfas­sen. Nicht nur Räum­lich­kei­ten wer­den in die Kon­zept­pla­nung der Anla­ge nach DIN-14675 mit ein­be­zo­gen. Wich­tig ist es auch, dass wich­ti­ge Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de und Güter eine ange­mes­se­ne Sicher­heit durch die Anla­ge bekom­men. An ers­ter Stel­le steht hier aller­dings der Schutz von Per­so­nen, die sich in den Räu­men oder an den Betriebs-Anla­gen auf­hal­ten. Hier­bei muss es sich nicht immer um eine Pro­duk­ti­ons­stät­te als Anla­ge han­deln. Selbst Rechen­zen­tren oder IT-Räu­me bedür­fen im Brand­schutz einer gewis­sen und beson­de­ren Beachtung.

Aus­drück­lich erwähnt ein Kon­zept die Schutz­zie­le am Objekt und den Bau­herrn, sowie den Betrei­ber der Anla­ge. Dar­über hin­aus legt ein Kon­zept fest, wel­chen Umfang die auto­ma­ti­sche Über­wa­chung haben soll. Hier­in sind dann die Räu­me und Betriebs­an­la­gen mit ein­ge­schlos­sen. Sämt­li­che Maß­nah­men der Falsch­alarm­ver­hin­de­rung müs­sen eben­falls im Kon­zept beschrie­ben sein. Dazu sind sämt­li­che Vor­keh­run­gen zu tref­fen, die tech­nisch mög­lich sind. Dar­über hin­aus ent­hält das Kon­zept alle Infor­ma­tio­nen zum inter­nen Alarm und zum Fern­alarm, damit den Erfor­der­nis­sen an die Orga­ni­sa­ti­on der Alar­mie­rung Rech­nung getra­gen wird. Denn in einem Brand­fall muss eine schnel­le Hand­lungs­mög­lich­keit gege­ben sein. Steu­er­funk­tio­nen und Doku­men­ta­ti­ons­er­for­der­nis­se müs­sen im Kon­zept der Brand­mel­de­an­la­ge fest­ge­schrie­ben sein, damit die Bedie­nung der Anla­ge mög­lich wird. Alle Prü­fun­gen, War­tun­gen und Instand­hal­tungs­maß­nah­men müs­sen bereits im Kon­zept der Anla­ge beschrie­ben sein, damit ein opti­ma­ler Plan nach DIN-14675 mög­lich wird und deut­lich wird, wel­che Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den müs­sen, damit ein ord­nungs­ge­mä­ßer Betrieb der Anla­ge nach DIN-14675 mög­lich wird.

drs Weltring Feuerwehrlaufkarten Clean 1 - Planung von Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675

Wei­te­re Schrit­te für die Brandmeldeanlagen-Planung

Im Plan der Anla­ge nach DIN-14675 wird exakt fest­ge­legt, wel­che Räu­me im Gebäu­de über­haupt über­wacht wer­den sol­len. Dar­über hin­aus muss fest­ste­hen, wel­che Mel­der und Signal­funk­tio­nen in den Räu­men instal­liert wer­den sol­len, die die Brand­ent­ste­hung mel­den sol­len. Hier­bei ist zu beach­ten, dass der Plan auch die exak­te Plat­zie­rung der Mel­der mit­ein­schließt, damit auch jeder Win­kel im zu schüt­zen­den Raum erfasst wird und nichts aus­ge­las­sen wird. Je nach Über­wa­chungs­grö­ße muss der Plan mit ein­be­zie­hen, wel­che Berei­che als eine Grup­pe zusam­men­ge­fasst wer­den sol­len. Das schafft eine gewis­se Über­sicht­lich­keit für die Brand­mel­de­an­la­ge. Auch muss hier fest­ge­legt wer­den, in wel­chem Gebäu­de­be­reich die Zen­tra­le der Anla­ge instal­liert wer­den soll. Hier­bei ist zu beach­ten, dass auch Feu­er­wehr den Zugang zu die­sen Berei­chen haben muss. In einem Brand­fall muss die Zen­tra­le ihre Funk­ti­ons­fä­hig­keit behal­ten kön­nen. Ohne einen pro­fes­sio­nel­len Pla­nungs­ser­vice, der alle not­wen­di­gen Schrit­te vor­nimmt, lässt sich eine BMA-Pla­nung nach DIN-14675 kaum rea­li­sie­ren. Welt­ring ist der rich­ti­ge Part­ner für die Brandmeldeanlagen-Planung.

Was ist was…

Manu­el­le Brand­mel­der wer­den für anwe­sen­de Per­so­nen gut sicht­bar und frei zugäng­lich an Stel­len ange­bracht, in denen durch Rauch und Feu­er Gefahr für Men­schen droht. Der Alarm wird per Hand ausgelöst.

Auto­ma­ti­sche Brand­mel­der / Sen­so­ren wer­den den räum­li­chen Gege­ben­hei­ten vor Ort ange­passt. Die 100% zuver­läs­si­ge Detek­ti­on von ent­ste­hen­den Brän­den – unter Ver­mei­dung von Fehl­alar­men – ist die Her­aus­for­de­rung bei der Errich­tung der Anlagen.

Je nach Objekt­grö­ße wer­den die Mel­der und Sen­so­ren mit­tels eines stan­dar­di­sier­ten Netz­werks an betriebs­in­ter­ne Brand­mel­de­zen­tra­len oder an eine exter­ne Not­ruf- Ser­vice­leit­stel­le ange­schlos­sen. Von dort aus wer­den ange­mes­se­ne Sofort­maß­nah­men zur Scha­dens­mi­ni­mie­rung eingeleitet.

Sie haben Fragen?

Wir bera­ten Sie ger­ne in einem per­sön­li­chen Gespräch.

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Über­wa­chungs­um­fang nach DIN 14675

In dem Plan muss auch der Über­wa­chungs­um­fang ein­be­zo­gen wer­den. Unter­schie­den wer­den nach DIN-14675 ins­ge­samt vier ver­schie­de­ne Kate­go­rien zum Über­wa­chungs­um­fang. Bei der Voll­schutz Anla­ge wer­den sämt­li­che Gebäu­de Berei­che mit voll­au­to­ma­ti­schen Brand­mel­dern über­wacht. Dabei umfasst ein Voll­schutz nicht nur die sicht­ba­re Flä­che eines Raums. Auch Zwi­schen­be­rei­che des Gebäu­des sind von der Voll­schutz Über­wa­chung erfasst. Hier­zu gehö­ren Schäch­te, Zwi­schen­de­cken und Böden, die sich in den Zwi­schen­flä­chen befin­den. Auch alle Anla­gen, die der Ent­lüf­tung oder Belüf­tung die­nen, sind von dem Schutz der auto­ma­ti­schen Brand­mel­der umfasst. Befin­det sich im Über­wa­chungs­be­reich eine Räum­lich­keit ohne nen­nens­wer­te Brand­last, dann fällt die­se auto­ma­tisch aus dem Plan zum Voll­schutz raus. Hier­bei kann es sich bei­spiels­wei­se um Wasch­räu­me han­deln. Auch Lager­be­rei­che ohne brenn­ba­ren Inhalt kön­nen aus dem Schutz­be­reich aus­ge­nom­men werden.

Sind Was­ser­lösch­an­la­gen in Räum­lich­kei­ten vor­han­den, wer­den in dem Plan Rauch­mel­der gleich­wohl erfor­der­lich und soll­ten kon­zep­tio­nell in die BMA-Pla­nung mit ein­ge­bun­den sein. Dies gilt um so mehr für Räu­me, in denen sich Men­schen auf­hal­ten, die gefähr­det sein könn­ten. Die gän­gi­gen Was­ser­lösch­an­la­gen lösen grund­sätz­lich immer erst bei einer hohen Tem­pe­ra­tur aus und nicht schon, wenn ein klei­ner Brand in der Ent­ste­hung ist. Die Zusatz­über­wa­chung von schnell aus­lö­sen­den Rauch­mel­dern ist damit essentiell.

Räum­lich­kei­ten, die nicht über­wacht wer­den sol­len, müs­sen von den gefähr­de­ten Gebäu­de­be­rei­chen durch eine feu­er­be­stän­di­ge Wand oder Decke getrennt sein. So ist es dann mög­lich, dem gefähr­de­ten Gebäu­de­teil einen Voll­schutz in dem Plan zukom­men zu las­sen. Dar­über hin­aus müs­sen in der Pla­nung die Flucht­we­ge über die BMA frei­ge­hal­ten wer­den. Immer­hin kann auch in Räu­men ein Feu­er aus­bre­chen, die prio­ri­tär im Plan ver­nach­läs­sigt wer­den kön­nen, aller­dings bei einem Brand­aus­bruch Flucht­we­ge tan­gie­ren und abschnei­den könn­ten. Aus die­sem Grund soll­ten Flu­re, Trep­pen­häu­ser und ähn­li­che Berei­che, die als Flucht­weg die­nen, im Plan einen beson­de­ren Schutz durch die BMA erhalten.

Neben der wich­ti­gen Pla­nung in Bezug auf eine Anla­ge für das Gebäu­de, dür­fen auch wert­träch­ti­ge Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de des Gebäu­des nicht ver­ges­sen wer­den. Hier­zu kön­nen bei­spiels­wei­se hoch­wer­ti­ge Pro­duk­ti­ons­an­la­gen gehö­ren. Auch die­se Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de müs­sen mit einem Brand­mel­der ver­se­hen wer­den, damit ein Feu­er­aus­bruch sofort erkannt wer­den kann und kein signi­fi­kan­ter Scha­den ent­ste­hen kann. Ent­ste­hungs­brän­de kön­nen auf die­se Art und Wei­se gleich im Keim erstickt wer­den. Denn immer wie­der kann es vor­kom­men, dass eine über­hitz­te tech­ni­sche Kom­po­nen­te zu einem Brand füh­ren kann. Mit Ein­be­zie­hung die­ser sen­si­blen Berei­che, kann der Ein­rich­tungs­schutz gewähr­leis­ten, dass der­art über­hitz­te Kom­po­nen­ten sofort aus­ge­schal­tet wer­den, und Schlim­me­res gleich ver­hin­dert wird. In die Pla­nun­gen zur Anla­ge nach DIN 14675 sind die­se hoch­wer­ti­gen Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de als Gefah­ren­quel­le ent­spre­chend mit ein­zu­be­zie­hen. Dadurch kann dann auch ein umfas­sen­der Schutz gewähr­leis­tet werden.

drs WELT­RING

Sicher­heits­lö­sun­gen aus einer Hand