Wartung von Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675
Brandmeldeanlagen (BMA) dienen dem Schutz und der Sicherheit von Menschen und Geräten. Sie haben den Zweck, Brände frühzeitig zu erkennen und dann Alarm zu schlagen. Die Betriebssicherheit dieser Anlagen ist allerdings nur dann gewährleistet, wenn sie regelmäßig inspiziert und gewartet werden. Diese Wartungsaufgaben müssen gemäß DIN 14675 von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Wenn der Anlagenbetreiber selbst keine Fachkräfte zur Verfügung stellen kann, ist es verpflichtet, einen externen Anbieter für die Kontrolle zu beauftragen. DRS Weltring ist Ihr perfekter Partner für die sichere, zügige und kostengünstigere Wartung und Instandhaltung von BMA unterschiedlichster Ausstattungen. Verlassen Sie sich bei Prüfung, Wartung und Instandhaltung ihrer Brandmeldeanlage auf das qualifizierte Team von DRS Weltring, denn Ihre Sicherheit ist unsere wichtigste Aufgabe. Wir betreiben sechs Standorte in Deutschland und können dadurch deutschlandweit Kunden betreuen.
Wie oft müssen Brandmeldeanlagen gewartet werden
Die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage ist von größter Bedeutung. Deshalb muss eine BMA-Inspektion alle drei Monate, ihre Wartung einmal jährlich erfolgen. Eine BMA mit elektronisch gesteuertem, akustischem Alarm kann einen Brand schon sehr früh erkennen und steuert dann automatisch die Brandschutzeinrichtungen im Betrieb an. Sie lokalisiert nicht nur den Gefahrenbereich, sondern alarmiert automatisch die Feuerwehr und andere Hilfeeinrichtungen. Automatische Anlagen sind in der Regel nicht mit mechanisch bewegten Teilen ausgestattet. Trotzdem könne sie, je nach Umgebungs-Bedingungen, im Laufe der Zeit verschleißen. Nachbesserung ist beispielsweise dann notwendig, wenn optische Elemente verschmutzt sind. Sehr hochwertige Brandmeldeanlagen können derartige Staubablagerungen bis zu einem gewissen Grad kompensieren, doch auch sie halten nicht ewig.
Die DIN 14675 schreibt die Fristen für den Austausch der Geräte vor:
• automatische, punktförmige Meldevorrichtungen ohne Schmutzkompensation und ohne automatische Kalibrierung müssen nach fünf Jahren ausgetauscht werden.
• Automatische, punktförmig Meldevorrichtungen mit Schutzkompensation und mit automatischer Kalibrierung haben eine Austauschfrist von acht Jahren.
• Wird die Ansprechschwelle bei der jährlichen Prüfung eingehalten, können die Brandmelder im Prinzip ohne jede Einschränkung weiterbetrieben werden. Der Nachweis der jährlichen Prüfung ist allerdings obligato
Nicht nur bei der Planung und Realisierung von BMA steht Ihnen das erfahrene Team von DRS Weltring zur Verfügung, wir kümmern uns auch um Inspektion und Reparatur Ihrer Brandmeldeanlage. Unsere Zertifizierungen erlauben die Inspektion, Kontrolle und Instandhaltung von BMA der meisten bekannten Hersteller. Unsere Kunden kommen sowohl aus dem privaten Bereich als auch aus Industrie, Gewerbe und dem öffentlichen Sektor. Wir sind bekannt für professionelle, optimal auf Kundenbedürfnisse ausgerichtete Sicherheitslösungen und pflegen ein vertrauensvolles Verhältnis zu unserer Kundschaft. Gerne stehen wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen zu Sicherheitstechnik zur Verfügung.